Vorliegend soll die Vergabe des Auftrages ohne eine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag somit nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV.
Die Weiterführung der Evaluation für den Verlängerungszeitraum um weitere drei Jahre dient dazu, die gesetzlichen Aufgaben in ausreichendem Umfang und mit bestmöglicher Evidenz zu erreichen.
Das Erreichen des Ziels der höchstmöglichen Evidenz kann nur durch die Weiterführung durch das etablierte Studienzentrum sichergestellt werden. Im bisherigen Verlauf des Projektes wurde durch das Studienzentrum eine komplexe Forschungsinfrastruktur aufgebaut. Diese umfasst die Einbeziehung und Koordination von 15 Modellstandorten. Diese Modellstandorte wurden organisatorisch und personell in die Evaluationsstruktur eingebunden und hinsichtlich der Grundlagen ihrer Datengewinnung vereinheitlicht. Alle Standorte wurden vom Evaluationsteam einzeln besucht, wobei die lokalen Gegebenheiten in Augenschein genommen und dokumentiert wurden, sodass im Studienzentrum umfangreiche Kenntnis über die bei der Bewertung der Angebote zu berücksichtigenden individuellen Eigenschaften der Standorte besteht.
Die psychometrische Datenbasis umfasst darüber hinaus insgesamt 37 Erhebungsinstrumente, die in allen Standorten homogen eingesetzt werden. Dafür wurden für sämtliche Diagnostika die jeweiligen Verlagslizenzen ausverhandelt und vermittelt. Für deren elektronische Datenerhebung wurde eine eigens für den Projektzweck adaptierte Software an allen Standorten implementiert, über welche die Fragebogenbatterien konfiguriert und den Standorten zur Verfügung gestellt wird. Für eine sichere und geschützte Übermittlung der Daten von den dezentralen Einrichtungen an das Studienzentrum in Chemnitz wurden die technischen, rechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, wobei aufgrund der besonderen Zielgruppe der Angebote umfangreiche datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden müssen.
Der Transfer und Wideraufbau eines für den Untersuchungsgegenstand notwendigen sicherheitstechnisch und datenschutzrechtlich optimierten Datenmanagementsystems wäre mit erheblichem Aufwand und Zeitverlusten verbunden, die mit einem Risiko für die zu gewährleistende kontinuierliche Datenerhebung einhergehen würden. Zudem ist nur durch eine Weiterführung der Evaluation durch das bisher begleitende Studienzentrum der gesetzliche Zweck des Mehrwertes durch Spezifizierung der Fragestellungen auf Basis im Projektverlauf gewonnener Erfahrungen und evidenzbasierter Erkenntnisse auch unter Einbeziehung Corona-bedingter geänderter Erkenntnisgewinne gewährleistet.
Der Auftraggeber hat Alternativen zur vorgesehenen Beauftragung geprüft. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen zu den Aufwänden der Evaluation für die Harmonisierung der heterogenen Standortbedingungen, für die Etablierung der eingesetzten Evaluationsinstrumente sowie für sämtliche Prozeduren der Datenerhebung, des Datenmanagements und des Datentransfers, wird eine Fortführung durch das etablierte Studienzentrum als sachgerecht gesehen. Die Etablierung eines Studienzentrums einer anderen Institution würde bisherige Investitionen aus Versichertengeldern wertlos werden lassen. Zudem stünden die Kosten und Aufwände einer erneuten Umsetzung einer gleichartigen Evaluation sowie die Einarbeitung und Betreuungsübernahme durch einen Wettbewerber in keinem Verhältnis zu den hier veranschlagten Kosten. Die Einschränkung auf den bisherigen Auftragnehmer folgt zudem den Notwendigkeiten der Gesetzesänderung, die bei der ursprünglichen Auftragsvergabe nicht absehbar waren.