Konzessionsvergabe für Fahrgast-TV in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2016-018-DK-Werbekonzession
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Werbekonzession für Erstellung & Betrieb eines Contentprogrammes (Fahrgast-TV) im Rahmen des elektronischen Fahrgastinfosystems in Fahrzeugen der LVB & Vermarktung von Werbezeiten im Rahmen dessen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
Leipzig und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH betreibt in ihren Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) bildgestützte Fahrgastinformationssysteme. Die Konzessionärin wird beauftragt, innerhalb dieser Fahrgastinformationssysteme ein Unterhaltungs- und Informationsprogramm mit Werbeunterbrechungen (Contentprogramm) zu betreiben. Es wird das ausschließliche Recht übertragen, im Contentprogramm enthaltene Werbezeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten. Die vorgesehenen Bereiche für das Contentprogramm werden durch Bestimmungen dieses Vertrages geregelt. Verbleibende Bereiche sind für reguläre Fahrgastinformationen vorgesehen, deren Inhalte nicht Bestandteil dieses Vertrages sind.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2019Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 134-306816
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Zuschlag für Los 3
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Werbekonzession für Erstellung & Betrieb eines Contentprogrammes (Fahrgast-TV) im Rahmen des elektronischen Fahrgastinfosystems in Fahrzeugen der LVB & Vermarktung von Werbezeiten im Rahmen dessen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 06/06/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: LE Medien GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 500 000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Abs. 3 tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/06/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
Leipzig und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH betreibt in ihren Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) bildgestützte Fahrgastinformationssysteme. Die Konzessionärin wird beauftragt, innerhalb dieser Fahrgastinformationssysteme ein Unterhaltungs- und Informationsprogramm mit Werbeunterbrechungen (Contentprogramm) zu betreiben. Es wird das ausschließliche Recht übertragen, im Contentprogramm enthaltene Werbezeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten. Die vorgesehenen Bereiche für das Contentprogramm werden durch Bestimmungen dieses Vertrages geregelt. Verbleibende Bereiche sind für reguläre Fahrgastinformationen vorgesehen, deren Inhalte nicht Bestandteil dieses Vertrages sind.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2019Ende: 31/12/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 600 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: LE Medien GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
- ursprüngliche Laufzeit des Vertrags: 01.01.2019 bis 31.12.2023
- geänderte Laufzeit des Vertrags: 01.01.2019 bis 31.12.2025
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund der unvorhersehbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie blieben die Erträge aus dem Vertrag Fahrgast-TV (Los 3) für die Jahre 2020/2021 erheblich unter den Erwartungen. Zur möglichen Kompensation wurde die Laufzeit des Vertrags bis 31.12.2025 verlängert. Eine solche Vertragsverlängerung ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Dieser Ausnahmetatbestand sieht eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens vor, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Weder die Pandemie noch deren Auswirkungen auf die Werbewirtschaft waren bei Auftragserteilung vorhersehbar. Die avancierte Umsatzerzielung konnte daher in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht werden. Um dieses zu kompensieren wurde der Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)