Beschreibung der Beschaffung
Nach einem erfolgreichen städtebaulichen Wettbewerb kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz in Kiel nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden.
Innerhalb des Wettbewerbsverfahrens wurde auch die Vollendung der Gaardener Brücke gemäß den Vorgaben aus der von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsrahmenplanung als barrierefreie öffentliche Erschließungs- und Freianlage ohne Überbauung mit einer Breite von min. 25 m berücksichtigt.
Zwischen zwei geplanten Bürogebäuden soll die zu vollendende Gaardener Brücke über eine Freiflächen- und Erschließungsanlage bis auf das Straßenniveau der anschießenden Straße Gaardener Ring herangeführt werden. Die Rampenanlage soll auf bzw. oberhalb einer privaten Tiefgarage für die angrenzenden Hochbauten errichtet werden. Insgesamt muss ein Höhenunterschied von ca. 6 m überwunden werden.
Die Rampenanlage wird durch eine Tiefgarage zu Gunsten der angrenzenden Hochbauten unterbaut werden. Hieraus ergeben sich für die Planungsaufgabe erhebliche Abhängigkeiten (u.a. bzgl. der Statik und der Anschlusshöhen zu den Gebäuden), aber auch Chancen zur Interaktion der geplanten Gebäude mit dem öffentlichen Stadtraum.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Ingenieurbauwerk für die Vollendung Gaardener Brücke in Kiel vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerk gem. §§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1. Mitwirkung bei der Erstellung des Förderantrags gem. StBauFR 2015 SH
2. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
3. Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
4. Koordination des Gesamtprojekts (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
5. Prüfen und Werten von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
6. Erstellen von Bestandsplänen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
7. Örtliche Bauüberwachung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
8. Kostenkontrolle (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
9. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen sowie individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
10. Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
11. Teilnahme an Einzelterminen