Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreis Kronach soll im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 30. September 2021 ein lokales Testzentrum für PCR-Testungen eingerichtet und betrieben werden. Eine Verlängerung der Beauftragung bis zum 31. Dezember 2021 bei Bedarf ist möglich und bei der Angebotserstellung mit zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer soll das Testzentrum in eigener Verantwortung organisieren und betreiben. Er stellt hierfür die erforderliche Infrastruktur sowie das erforderliche Personal zur Verfügung. Der Auftragnehmer richtet eine Terminkoordinationsstelle ein, über welche die Möglichkeit einer Anmeldung und Terminvergabe besteht.
Das Testzentrum soll grundsätzlich von Montag bis Freitag in Betrieb sein. Es muss eine Testkapazität von rund 200 PCR-Tests am Tag vorgehalten werden – für folgende Testungen: Testungen symptomatischer Personen, Testangebot für jeden Bewohner Bayerns, Testangebot für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen sowie für Lehrkräfte und Schulpersonal, Testung von Kontaktpersonen der Kategorie I, Reihentestungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen, (Anlasslose) Reihentestungen in Gemeinschaftsunterkünften.
Die Proben dürfen nur in Laboren ausgewertet werden, die nach DIN EN ISO 15189 oder nach DIN EN ISO/IEV 17025 akkreditiert sind oder ein QM-System nach RiLiBÄK mit Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. durch die externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch besitzt.
Der Auftragnehmer stellt eine medienbruchfreie digitale Lösung von der Datenerfassung der Testperson im Testzentrum bis zur Rückmeldung des Testergebnisses an die Testperson und an das zuständige Gesundheitsamt sicher.
Grundlage für die Abrechnung bildet eine Tagespauschale, die dem Auftragnehmer für jeden Tag zusteht, an dem er das Testzentrum betreibt, abzüglich dessen, was der Auftragnehmer bereits auf Veranlassung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach der TestV über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet erhält.
Die beauftragten Laborbetreiber rechnen die Kosten für die PCR-Testungen sowohl nach der Nationalen Teststrategie als auch nach der Bayerischen Teststrategie ausschließlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab.