Zusätzliche Angaben
1. Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-MailAdresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen.
2. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. Pkt.I.3) kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung.
3. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist fristgerecht elektronisch über die e-Vergabeplattform einzureichen.
4. Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen (s. Anlage 1 zum Bewerbungsformular) führt zur Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren.
5. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Interessierte, welche sich nicht über die e-Vergabeplattform registrieren, werden nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich Regelmäßig über den benannten Link eigenständig, jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 5 Tage vor Abgabefrist gem. IV.2.2 (Holpflicht), zu informieren haben. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass Rückfragen hinsichtlich spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Abgabefrist (über die e-Vergabeplattform) vorliegen müssen. Zur Beantwortung später oder nicht in Textform bzw. elektronisch eingehender Fragen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Für die Beantwortung der gestellten Fragen werden unter dem Link gem. Pkt. I.3 Bewerberinformationen zu Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrags/Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den zusätzlichen Bewerberinformationen gelten die Antworten der Bewerberinformationen.
6. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7. Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
8. Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen.
9. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungszeit in engen Intervallen gem. Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
10. Für Ausarbeitung Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
11. Alle Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung und der Mustervertrag dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden diese Unterlagen allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als endgültige verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
12. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.