35243-2022 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: Zählerablesung
OJ S 15/2022 21/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HEINRICH BOSSERT IMMOBILIEN KG, Pilgersheimer Straße 38, 81543 München
E-Mail: ai.fischer@bossert-immobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bossert-immobilien.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über Messdienstleistungen und Verbrauchskostenabrechnungen für Liegenschaften der VBL (Großraum Frankfurt und Großraum München)
Referenznummer der Bekanntmachung: VBL 03 09 2021 01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten. Die Wohnimmobilien werden über den freien Wohnungsmarkt vermietet und müssen marktüblichen Standards entsprechen. Die Verwaltung der Wohnimmobilien wird in den Ballungsgebieten jeweils von Grundstücksverwaltungsgesellschaften ("Property Manager") übernommen, die die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen in Abstimmung mit der VBL beauftragen und begleiten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für Messdienstleistungen und Verbrauchskostenabrechnungen in den Gebieten "Großraum Frankfurt am Main" und "Großraum München".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 214 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50411000 Reparatur und Wartung von Messgeräten, 65000000 Versorgungsunternehmen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Die Liegenschaften der VBL befinden sich in den Gebieten "Großraum Frankfurt am Main" und "Großraum München". Weitere Einzelheiten enthält die Objektübersicht, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Liegenschaften der VBL sind bisher nur im geringen Maße mit funkauslesbaren Messeinrichtungen für Heizkosten und Kalt-/Warmwasser ausgestattet und besitzen unterschiedliche Heiz- und Warmwasseraufbereitungssysteme. Einige Liegenschaften besitzen noch keine Messeinrichtungen für Kaltwasser. Es bestehen bisher pro Liegenschaft jeweils eigenständige Verträge zu den Messdienstleistungen und Heiz-/Wasserkostenabrechnungen. Im Zuge der nun ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass zukünftig die Liegenschaften einheitlich ausgestattet und abgerechnet werden. Eine einheitliche Vertragslaufzeit über alle Liegenschaften ist jedoch voraussichtlich nicht zu erreichen.
Die VBL möchte diese Liegenschaften entsprechend der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Technischen Leistungsbeschreibung zum einen zur Erfüllung der Bedingungen aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) durch den Auftragnehmer mit fernauslesbaren Messeinrichtungen ausstatten lassen und zum anderen soll der Auftragnehmer auf Basis der fernausgelesenen Messeinrichtungen entsprechend der jeweils gültigen Heizkostenverordnung und der Technischen Leistungsbeschreibung eine Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung erstellen. Der Auftragnehmer soll den Mietern darüber hinaus ihre Verbrauchsinformationen entsprechend der EED zur Verfügung stellen. Für die Betriebskostenabrechnung soll der Auftragnehmer zudem die erstellte Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung an die Grundstücksverwaltungsgesellschaft übermitteln.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen. Optionen betreffen insbesondere die Aufnahme bzw. Übernahme weiterer Liegenschaften während der Vertragslaufzeit.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-528031
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BRUNATA-METRONA GmbH & Co. KG
Postanschrift: Aidenbachstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 214 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der geschätzte Auftragswert des Rahmenvertrags liegt über die Laufzeit über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRS0B
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/01/2022