Im Rahmen eines offenen Verfahrens wurde ein Kerr-Mikroskop (bestehnd aus 3 Teilen) entsprechend des bewilligten GG-Antrags ausgeschrieben. Die Leistung war in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 und 2 wurden bezuschlagt. Das einzige Angebot zu Los 3 wurde ausgeschlossen, weil es inhaltlich nicht korrekt war und u.a. abgeänderte Zahlungskonditionen enthielt.
Im Rahmen der Vorbereitung des Großgeräteantrags und während des Begutachtungsprozesses erfolgten mehrere Abstimmungen mit allen drei Komponentenherstellern, woraus genaue Anforderungen an die Gerätekonfiguration entstanden sind. Das Kerr-Mikroskop wurde nach Gutachterrückfragen bezüglich der Konfigurationen bewilligt, wobei in den Gutachterhinweisen nochmal hervorgehoben wurde, dass die Abstimmung unter den Komponentenherstellern und der Forschungsstelle (TU) essentiell ist. Für Los 3 ist Kammrath und Weiss der einzige Anbieter.