352957-2026 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – Ausschreibung Unterhalt- und Grundreinigung Grundschule, altes Rathaus und Hort
OJ S 98/2026 22/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Gräfelfing
E-Mailvergabe@graefelfing.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAusschreibung Unterhalt- und Grundreinigung Grundschule, altes Rathaus und Hort
BeschreibungDie Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für die Objekte „Grundschule Gräfelfing mit Sporthalle“, Schulstr. 2, 82166 Gräfelfing sowie „Altes Rathaus mit Hort“, Bahnhofstr. 6, 82166 Gräfelfing, aus.
Kennung des Verfahrensb8ce5124-34d0-431b-8d21-6175702d77ab
Interne KennungVN-02-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtGräfelfing
Postleitzahl82166
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen (BT-300) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des AGs (Frau Schmid, b.schmid@graefelfing.bayern.de) ist zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der AG weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des AGs empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den AG ist.   Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 01.04.2026, 9:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseitig keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 01.04.2026, 9:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet. In den Kalkulationsunterlagen sind für alle Objekte mindestens zu leistende produktive Tagesstunden vorgegeben. Diese vorgegebenen Tagesmindeststunden dürfen nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Tagesmindeststunden führt direkt zum Ausschluss des Angebotes. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAusschreibung Unterhalt- und Grundreinigung Grundschule, altes Rathaus und Hort
BeschreibungDie Gemeinde Gräfelfing schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für die Objekte „Grundschule Gräfelfing mit Sporthalle“, Schulstr. 2, 82166 Gräfelfing sowie „Altes Rathaus mit Hort“, Bahnhofstr. 6, 82166 Gräfelfing, aus.
Interne KennungVN-02-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenOption auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGräfelfing
Postleitzahl82166
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer kalkulierte Gesamtpreis für zwei Jahre brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix). kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDie kalkulierten produktiven Gesamtstunden Grundreinigung für zwei Jahre werden mit 15 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix). kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDie kalkulierten unproduktiven Gesamtstunden für zwei Jahre werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix). kalkulierte unproduktiven Jahresstunden
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdGemeinde Gräfelfing
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Gräfelfing
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge100 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungViva–Deluxe Gebäudereinigung GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Viva-Deluxe Gebäudereinigung GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAngebot
Datum der Auswahl des Gewinners12/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses12/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Gräfelfing
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge20
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Gräfelfing
Registrierungsnummer00000213
PostanschriftRuffiniallee 2
StadtGräfelfing
Postleitzahl82166
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@graefelfing.bayern.de
Telefon089 85821069
Fax089 85829969
Internetadressewww.graefelfing.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av273662-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftVergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon08921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungViva–Deluxe Gebäudereinigung GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE341586171
PostanschriftWürmtalstraße 10
Stadt81375
PostleitzahlMünchen
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailinfo@viva-deluxe-reinigung.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5e8b865a-c887-4937-be4b-27c98e833174  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/05/2026 13:02:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung352957-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe98/2026
Datum der Veröffentlichung22/05/2026