353258-2022 - ErgebnisDeutschland-Bochum: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 125/2022 01/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT KLINIKEN SERVICE GMBH
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baier, Jonas
E-Mail: vergabe@kk-service.de
Telefon: +49 2342992870
Fax: +49 2342992859
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Microsoft Lizenzen für die RMK GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übertragung von Nutzungsrechte duch einen Handelspartner für konkrete Lizenzen (LIC) und Softwareassurance (SA) auf Basis der Bedingungen vom Microsoft Enterprise Agreement (BMI) und vom Microsoft Select Plus Vertrag (BMI).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übertragung der jeweils erforderlichen Nutzungsrechte aus dem Lizenzprogramm Microsoft Select-Plus BMI und dem Lizenzprogramm Enterprise Agreement auf Grundlage des seit 01.06.2021 mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) bestehenden Master Business & Service Agreement (MBSA), oder einem Nachfolgevertrag.
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH und die Rhein-Maas Klinikum GmbH (RMK) sind als öffentliche Auftraggeber berechtigt, zu den Bedingungen der genannten Verträge einzukaufen. Die Lizenzen werden nicht direkt von Microsoft, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt. Soweit das erforderlich ist, veranlasst der Auftragnehmer einen Handelspartnerwechsel bei Microsoft. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Verkauf auf Basis der genannten Verträge erfolgt. Soweit ein förmlicher Beitritt zu einem der genannten Verträge oder einem Folgevertrag erforderlich wird, koordiniert der Auftragnehmer diesen Beitritt.
Beschafft werden Nutzungsrechte für konkrete Lizenzen (LIC) und Softwareassurance (SA) auf Basis der Bedingungen vom Microsoft Enterprise Agreement (BMI) und vom Microsoft Select Plus Vertrag (BMI).
Für die im Preisblatt aufgeführten Bedarfe werden Einzelpreise abgefragt. Bei den im Preisblatt angegebenen Mengen handelt es sich um eine geschätzte Menge. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen. Der Auftragnehmer sorgt für einen Leistungsbeginn für die Microsoftprodukte ab dem 15.06.2022.
Zur Unterstützung des Lizenzmanagements stellt der Auftragnehmer folgendes zur Verfügung. Diese Leistungen sind in den Lizenzpreis zu inkludieren:
• Aktuelle Versionen der Microsoft Verträge
• Fünf Personentage für Consulting betreffend Lizenzberatung, Lizenzoptimierung, TrueUp-Unterstützung, Lizenzierungs-Helpdesk
Erstellung der Microsoft Verträge, Entgegennahme von True-Up- und Nachbestellungen, Reporting der Lizenzen an Microsoft, Berechnung der Jahresraten und True-Ups, Informationsversand via Newsletter zu Änderungen in der Microsoft Lizenzierung sowie Produktupdates
• Der Auftragnehmer benennt zwei Ansprechpartner. Arbeitssprache Deutsch. Erreichbarkeit per Mail und Telefon: Montag bis Freitag 8.00 -16.00 Uhr (Ausnahme bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage)
• Portal-Support für die Microsoft-Portale
Die Bieter müssen mit den Angeboten folgende Nachweise beibringen:
• Nachweis über Autorisierung als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP/ESA) 
Der Auftragnehmer muss als Licensing Solutions Partner (LSP) in der EU/EFTA - Region seitens des Lizenzgebers Microsoft berechtigt sein, alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Insbesondere muss die LSP-Autorisierung die Freigabe beinhalten, Lizenzen aus mindestens den gegenständlichen Verträgen (Volumenlizenzprogramme) an öffentliche Auftraggeber in Deutschland unter Bezugnahme auf den aktuellen BMI Konzernrahmenvertrag zu verkaufen bzw. zu diesen Lizenzprogrammen zu beraten.  
• Nachweis darüber das der Bieter über eine Zertifizierung im Qualität- und IT-Sicherheitsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 verfügt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 073-194731
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Microsoft Lizenzen für die RMK GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Crayon Deutschland GmbH
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/06/2022