353289-2022 - ErgebnisDeutschland-Ulm: Computerspeichereinheiten
OJ S 125/2022 01/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Ulm
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Universitätsklinikum Ulm
E-Mail: vergabe.zik@uniklinik-ulm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinik-ulm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30233100 Computerspeichereinheiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backup-Systeme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm“ will der Auftraggeber seine Ziele für eine moderne und vollständig virtualisierte Serverinfrastruktur umsetzen. Hierzu muss er die benötigten Funktionskomponenten der gesamten Speicher-Infrastruktur sowie Dienstleistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Daher ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur“ mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 6 390 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Ulm Zentrum für Information und Kommunikation Albert-Einstein-Allee 29 89081 Ulm
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit diesem Vergabeverfahren zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backup-Systeme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm“ will der Auftraggeber seine Ziele für eine moderne und vollständig virtualisierte Serverinfrastruktur umsetzen. Hierzu muss er die benötigten Funktionskomponenten der gesamten Speicher-Infrastruktur sowie Dienstleistungen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Die Leistungen die Lieferung von:
• Speicher-Systemen inklusive zugehöriger Betriebssoftware
• Backup-System inklusive zugehöriger Betriebssoftware
• Zu den Speicher- und Backup-Systemen gehörende Hardware-Funktionskomponenten
• Fibre Channel-Netzwerk der aktuellen Generation mit zugehörigen Funktionskomponenten inklusive Verwaltungssoftware
• Überlassung von Software-Funktionskomponenten, die für die Erfüllung der Anforderungen eingesetzt werden müssen
• Dienstleistungen im Rahmen von betrieblichen Anforderungen
Daher ist die Zielsetzung der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur“ mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Leistungsmerkmale / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsoption der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 063-165360
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Erneuerung der Speicher- und Backupsysteme inklusive der SAN-Infrastruktur für das Universitätsklinikum Ulm
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Concat AG
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 12 450 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 390 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/06/2022