353705-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Bekanntm. verg. Auftr. "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017
OJ S 98/2026 22/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesdruckerei GmbH
E-Mailvergabestelle@bdr.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBekanntm. verg. Auftr. "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017
BeschreibungGegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist somit die zeitlich befristete Überlassung eines Software Asset Management-Softwareproduktes nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung des AG im Produktivbetrieb.
Kennung des Verfahrens264893bf-190c-4108-b1d4-4d5795942bef
Vorherige Bekanntmachung63401-2026
Interne KennungECA-2026-017
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKommandantenstraße 18  
StadtBerlin
Postleitzahl10969
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMSEC#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBekanntm. verg. Auftr. "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist ein Software-Asset-Management-Tool für das Lizenzmanagement der Bundesdruckerei-Gruppe nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung der AG im nachfolgenden Produktivbetrieb. Gesucht wird entweder eine On-Prem im eigenen Rechenzentrum oder in AWS (Amazon Web Services) betreibbare Lösung für das Software-Asset-Management, welche die im Kriterienkatalog (Anlage 2) aufgeführten Funktionalitäten umfasst. Die Lösung soll im Idealfall aus einem einzigen Softwareprodukt bzw. einer Produkt-Suite bestehen, darf jedoch auch dedizierte Module/Add-Ons/Programmkomponenten umfassen, falls solche für die Erfüllung bestimmter Anforderungen erforderlich sind. Die anzubietende Softwarelösung muss dabei in einem Mietmodell angeboten werden und allein nach der Anzahl der in der Lösung erfassten IT-User (Mitarbeitende der AG, inkl. deren Affiliates, sowie etwaige externe Anwendende), für die Lizenzbedarfe ermittelt werden, lizenziert werden. Der Lizenzbedarf für die anzubietende Lösung muss auf jährlicher Basis (30 Tage vor Jahrestag des Vertragsschlusses) ermittelt werden können. Unterjährige Schwankungen im Lizenzbedarf der anzubietenden Lösung dürfen keine Relevanz für den vertragskonformen Einsatz haben (True-up oder True-down-Prinzip vergleichbar mit Microsoft). Darüber hinaus sollen ebenfalls Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung (kurz: Grundinstallation des SAM-Tools und notwendiger Komponenten, Anbindung definierter Schnittstellen, Import kaufmännischer Bestandsdaten mit dem Ziel der Erstellung einer initialen Microsoft-Bilanz) und weitere Unterstützungsleistungen im Produktivbetrieb erbracht werden. In der Phase der Implementierung sollen insgesamt drei Instanzen (DEV, TEST, PROD) On-Prem im eigenen internen Rechenzentrum oder im eigenen Hoheitsgebiet in AWS für die Bundesdruckerei GmbH aufgebaut, die definierten Schnittstellen angebunden, vorhandene kaufmännische Daten importiert und eine erste Initialbilanz für den Hersteller Microsoft auf Grundlage der vorhandenen technischen und kaufmännischen Daten erstellt werden. Ein erstes Management-Reporting sowie die Schulung des Lizenzmanagementteams sind ebenfalls Bestandteile dieser ersten Phase. Das SAM-Tool soll am Ende der ersten Phase in den Betrieb übergehen. In der daran anschließenden Betriebsphase wird der Fokus der Bundesdruckerei GmbH auf - dem Ausbau der Datenqualität, - dem Customizing des SAM-Tools, - der Anbindung weiterer Schnittstellen, - dem Onboarding weiterer Software-Hersteller (Aufbau technischer und kaufmännischer Daten und Reporting) und - dem Aufbau einer bidirektionalen Datenübertragung an die zentralen Systeme CMDB und LeanIX - dem Aufbau des SAM-Tools als Konzernlösung durch Anbindung von Affiliates (Tochter- und Schwestergesellschaften) liegen.
Interne KennungECA-2026-017
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKommandantenstraße 18  
StadtBerlin
Postleitzahl10969
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich für die Leistungsteile Miete der Standardsoftware, Systemservice, Weiterentwicklung, Anpassung des Gesamtsystems sowie die Option zur Beauftragung weiterer Leistungen nach der Abnahme automatisch um 24 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Vertragslaufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 2 erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 96 (sechsundneunzig) Monaten hinaus erfolgt nicht. Das Recht auf ordentliche Kündigung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung63401-2026
Zusätzliche InformationenDiese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreispunkte gemäß Angebotswertungspreis
BeschreibungErmittlung der Preispunkte für die die Implementierungsleistungen und die Unterstützungsleistungen in der Betriebsphase auf Grundlage der angebotenen Preise
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der angebotenen Leistung
BeschreibungQualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung auf Grundlage der im Dokument "II.3 Anl. 3 - Bewertungsmatrix Software Asset Management-Tool" aufgestellten B-Kriterien
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesdruckerei GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungUSU GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Nr. 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsECA-2026-017
Datum der Auswahl des Gewinners01/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses15/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer992-80152-82
PostanschriftKommandantenstraße 18
StadtBerlin
Postleitzahl10969
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonFP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mailvergabestelle@bdr.de
Telefon+49 302598-0
Fax+49 302598-6074
Internetadressehttp://www.bundesdruckerei.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungUSU GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE146188290
PostanschriftSpitalhof
StadtMöglingen
Postleitzahl71696
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailsales-operations@usu.com
Telefon+49 71414867-0
Internetadressehttp://www.usu.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5103a8cc-8898-4b98-8785-5a7ca3599f10  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/05/2026 12:07:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung353705-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe98/2026
Datum der Veröffentlichung22/05/2026