Druck und Lieferung der Stimmzettel, Vordrucke, Plakate und Umschläge für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, optional einen Volksentscheid und für die Wahlen zum Deutschen Bundestag 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 3-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 22821000 Wahlformulare
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Druck und Lieferung der Stimmzettel, Vordrucke, Plakate und Umschläge für die Wahlen 2021.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/04/2021Ende: 18/08/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 071-180573
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: SenInnDS 3-2021
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Stimmzettel Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 07/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 107 178,22 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 08/07/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 22821000 Wahlformulare
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Druck und Lieferung von Stimmzetteln mit Kennzeichnung und ohne Kennzeichnung.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/04/2021Ende: 18/08/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 107 178,22 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderung wurde notwendig aufgrund einer vom öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbaren Änderung des Landeswahlgesetzes zur Absenkung der erforderlichen Unterstützungsunterschriftenquoren für Wahlbewerbende von Parteien, die weder im Abgeordnetenhaus von Berlin noch im Deutschen Bundestag vertreten sind auf jeweils ein Viertel. Hierdurch kann es nach aktuellem Stand zu einer Steigerung der Zahl der Wahlbewerbenden kommen. Aus diesem Grund muss die Länge der Stimmzettel erhöht werden. Hierdurch entstehen höhere Beschaffungskosten.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Änderung wurde notwendig aufgrund einer vom öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbaren Änderung des Landeswahlgesetzes zur Absenkung der erforderlichen Unterstützungsunterschriftenquoren für Wahlbewerbende von Parteien, die weder im Abgeordnetenhaus von Berlin noch im Deutschen Bundestag vertreten sind auf jeweils ein Viertel. Hierdurch kann es nach aktuellem Stand zu einer Steigerung der Zahl der Wahlbewerbenden kommen. Aus diesem Grund muss die Länge der Stimmzettel erhöht werden. Hierdurch entstehen höhere Beschaffungskosten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)