354202-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
OJ S 99/2026 26/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
E-Mailvergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
BeschreibungDie Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Kennung des Verfahrens75c4bb3f-cba0-4015-88b1-6dd232a9161e
Interne KennungLRANOK-BESCH-2026-0004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen und Mosbach
Postleitzahl74822 und 74821
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann10
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können10
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDes Weiteren wird auf die unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Ausschlussgründe hingewiesen. Dies sind: - § 123 GWB (Eigenerklärung) - § 124 GWB (Eigenerklärung) - § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärung) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
BeschreibungSchulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2
BeschreibungSchulkindergarten Pusteblume: Osterburken - Rosenberg/Sindolsheim - Buchen/Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3
BeschreibungAußenklasse OPS in Mosbach - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Oberdielbach - Fahrenbach - Elztal/Neckaburken - Elztal/Dallau - Billigheim/Sulzbach (Beförderung von 6 Personen) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neckargerach - Binau - Mosbach (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtMosbach
Postleitzahl74821
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4
BeschreibungAlois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Adelsheim - Osterburken - Zimmern - Seckach-Klinge - Schlierstadt - Bödigheim (Beförderung von 16 Personen und einer Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind) Tour 2: Ravenstein/Hüngheim - Rosenberg/Sindolsheim- Buchen Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5
BeschreibungAlois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Langenelz - Mudau - Buchen (Beförderung von 12 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Gerichtstetten - Erfeld - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Höpfingen (Beförderung von 14 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 3: Walldürn - Hainstadt - Buchen (Beförderung von 7 Personen)
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6
BeschreibungAlois-Wissmann-Schule: Mittelschefflenz - Oberschefflenz - Großeicholzheim - Heidersbach (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0007
TitelLos 7
BeschreibungOtfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Sennfeld - Adelsheim - Osterburken - Schlierstadt - Seckach - Bödigheim (Beförderung von 13 Personen und zwei Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind)) Tour 2: Erlenbach - Hüngheim - Rosenberg - Bofsheim - Altheim - Rinschheim - Hettingen (Beförderung von 7 Personen)
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0008
TitelLos 8
BeschreibungOtfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Laudenberg - Mudau - Unterneudorf (Beförderung von 13 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Oberdielbach - Waldkatzenbach - Elztal/Muckental - Buchen ( Beförderung von 6 Personen)
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0009
TitelLos 9
BeschreibungOtfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hardheim - Höpfingen (Beförderung von 8 Personen) Tour 2: Rippberg - Kaltenbrunn - Walldürn - Hainstadt (Beförderung von 11 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler))
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
LosLOT-0010
TitelLos 10
BeschreibungOtfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt - Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen - Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug)
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVerschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis  
StadtBuchen
Postleitzahl74722
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums• Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d76ecd83d-7c6cfe5c14cb7428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Registrierungsnummer08225-A8752-24
PostanschriftNeckarelzer Str. 7
StadtMosbach
Postleitzahl74821
Land, Gliederung (NUTS)Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
LandDeutschland
KontaktpersonFachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
E-Mailvergabe@Neckar-Odenwald-Kreis.de
Telefon+49 6261-840
Internetadressehttps://www.neckar-odenwald-kreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721-9268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung65e7d846-fdb5-43da-8079-a7529af330e4-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebotsfrist wurde aufgrund von Änderungen an den Vergabeunterlagen geändert.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0003
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0004
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0005
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0006
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0007
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0008
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0009
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0010
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung71a6ef47-c85f-47be-9d1d-6e05aa8c57b4  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/05/2026 15:35:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung354202-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe99/2026
Datum der Veröffentlichung26/05/2026