354315-2021 - ErgebnisDeutschland-Troisdorf: Bedarfspersonenbeförderung
OJ S 133/2021 13/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bwfps.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Koordination, Beauftragung, Durchführung und Abrechnung von Beförderungsfahrten von Personen mittels KOM im Ausland
Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Personenbeförderung mittels KOM im Ausland/02
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Koordination, Beauftragung, Durchführung und Abrechnung der Personenbeförderung inklusive deren persönlicher Bekleidung, Ausrüstung (gegebenenfalls auch inklusive Handwaffen) und Gepäck zwischen vom Auftraggeber vorgegebenen Orten (auch Oneway) mittels Kraftomnibussen des Auftragnehmers im europäischen Ausland.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 360 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60130000 Personensonderbeförderung (Straße), 60172000 Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Personenbeförderung selbst wird in verschiedenen europäischen Ländern erbracht. Die Länderkategorien, in denen die Personenbeförderung durchgeführt werden soll, sind die folgenden: Kategorie 1: West- / Mitteleuropa (BENELUX, FR und AT, CH) Kategorie 2: Südeuropa (ES, IT, PT, GR und Kosovo) Kategorie 3: Nordeuropa (NO, DK, SE) Kategorie 4: Osteuropa (PL, RO, HU, CZ, SK) Kategorie 5: Baltikum (EE, LV, LT) Kategorie 6: Großbritannien (GB, IE)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Punkte geben einen kurzen Überblick über die geforderten Leistungen:
— Annahme der vom Auftraggeber übermittelten Fahraufträge
— Vermittlung der Fahraufträge an das durchführende Unternehmen
— Überwachung der Fahrtdurchführung bzw. Eigenerbringung der Fahrt
— Sicherstellung der Kommunikation zwischen Durchführenden und Auftraggeber
— Abrechnung der erbrachten Leistungen mit eigener Rechnung.
Die durchzuführenden Fahrten beinhalten folgende Komponenten:
— Transport kleinerer und größerer Personengruppen,
— zu einzelnen oder verschiedenen Zielen,
— im Nah- und Fernverkehr,
— als Zielfahrt (Oneway) mit eventueller weiterer Transportforderung für die Rückfahrt sowohl mit besetzter Hinfahrt und Leerrückfahrt als auch Leerhinfahrt und besetzter Rückfahrt,
— als Fahrt mit gleichem oder verschiedenem Abfahrts-/Ankunftsort (gegebenenfalls auch Pendelverkehr),
— als Mehrtagesfahrt mit Verbleib und weiteren Transportforderungen am Zielort.
Die für den Auftraggeber eingesetzten KOM müssen amtlich zugelassen sein. Die KOM müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen des jeweiligen Zulassungsstaates erfüllen und verkehrs- und betriebssicher sein.
Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.
Die eingesetzten Fahrer müssen über eine gültige Fahrerlaubnis für KOM sowie über alle weiteren notwendigen landesüblichen Berechtigungen verfügen. Die Fahrer haben in ordentlicher Kleidung und gepflegtem Äußeren aufzutreten. Nach Anforderung durch den Auftraggeber und bei besonderen Aufträgen (bspw. VIP-Fahrten) haben die Fahrer Jackett mit Tuchhose, unifarbenes helles Hemd und Krawatte zu tragen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungsbelege für Chauffeurservice KOM nach den Vorgaben des Auftraggebers für jede Fahrt separat zu nutzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von 3 360 000,00 EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 080-206177
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21/Personenbeförderung mittels KOM im Ausland/02
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Koordination, Beauftragung, Durchführung und Abrechnung von Beförderungsfahrten von Personen mittels KOM
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co.KG
Postanschrift: Fichtenstraße 29
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.geldhauser.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 3 360 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 360 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR5EF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/07/2021