Kurze Beschreibung
Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen LPH 1 bis 8 werden in 2 Stufen beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der LPH 1-6. Mit Abschluss der LPH 3 wird der Förderantrag gestellt. Die Beantragung der entsprechenden Fördermittel mit bewilligungsreifen Unterlagen (LPH 3) muss im Herbst 2021 erfolgen.
Direkt im Anschluss und nach dem politischen Beschluss der Entwurfsplanung erfolgt die Planung der LPH 4-6. Nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheides im Winter 2021/ Frühjahr 2022 erfolgt die Beauftragung der LPH 7 bis 8 und die unmittelbare Ausschreibung der Bauleistung.
Die Errichtung des neuen Quartierspark soll in 3 Bauabschnitten umgesetzt werden und orientiert sich an dem Fortschritt der Abbrucharbeiten. Die Bauarbeiten müssen nach den Vorgaben des Fördergebers bis zum 31.12.2024 umgesetzt und abgerechnet werden.
Der Planungsprozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Akteuren und Auftragnehmer. Hierzu werden auch Abstimmungstermine vor Ort erforderlich sein. Die Zeitpunkte werden bedarfsgerecht mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Eine laufende telefonische und digitale Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird vorausgesetzt.
Als Orientierung für die Honorarermittlung und Grundlage für die zu vergebenen Planungsleistungen gilt die HOAI in der Fassung vom 1. Januar 2021.
Die zu erbringende Planungsleistung für Freianlagen (Leistungsbild gemäß § 39 HOAI) ist der Honorarzone 5 zuzuordnen.
Als Anrechenbare Kosten wurden durch den Auftraggeber im Vorfeld max. 4 780 000 EUR ermittelt.