354374-2021 - ErgebnisDeutschland-Butzbach: Stadtplanung
OJ S 133/2021 13/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Butzbach
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35510
Land: Deutschland
E-Mail: Melanie.Geier@stadt-butzbach.de
Telefon: +49 6033995124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-butzbach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fördergebiets- und Citymanagement Stadt Butzbach
Referenznummer der Bekanntmachung: KKP-2021-0004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fördergebietsmanagement und Citymanagement.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79420000 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung: Stadt Butzbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im November 2019 hat die Stadt Butzbach den Aufnahmebescheid vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ vormals „Aktive Kernbereiche in Hessen“ erhalten. Das Fördergebiet trägt den Namen „Innenstadt Butzbach“. Als erster Schritt in der Umsetzung des Programms wurde von der Stadt Butzbach die Erarbeitung eines sogenannten „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ (ISEK) beauftragt, welches die Ziele und Maßnahmen des Programms in Butzbach auf Grundlage einer analytischen Bewertung definiert. Das ISEK liegt dem Fördergeber im Entwurf vor. Es enthält einen Maßnahmenkatalog, durch dessen Umsetzung eine nachhaltige Vitalisierung der Innenstadt erreicht werden soll. Die Umsetzung des ISEK wird durch das Fördergebiet- und Citymanagement begleitet. Das Fördergebietsmanagement ist zentraler Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Maßnahmen des ISEK und wird durch das Citymanagement ergänzt und unterstützt. Durch das Fördergebietsmanagement werden die Akteure, Maßnahmen und Instrumente sowie die Förderstrukturen vernetzt und die anfallenden Handlungsbereiche koordiniert. Das Citymanagement ist Ansprechpartner für Unternehmen, Gastronomen und Akteure in der Innenstadt und übernimmt zudem das Innenstadt-Marketing. Es führt Maßnahmen durch, die der Sicherung und Steigerung der Nachfrage von „Innenstadt-Gütern“ (Einzelhandel, Kultur, Gastronomie, Dienstleistungen, Aufenthaltsqualität etc.) dienen. Die ausgeschriebene Leistung enthält 2 Drittel Fördergebietsmanagement und ein Drittel Citymanagement. Die Laufzeit wird voraussichtlich 12 Jahre betragen. Zunächst ist eine Beauftragung für 3 Jahre vorgesehen. Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige Option der Verlängerung um weitere 3 Jahre und in Folge dessen eine abschließende Verlängerung um 3 Jahre, sodass es zu einer maximaler Vertragslaufzeit von 12 Jahren kommen kann.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und fachliche Qualität / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Nachweis erbrachter Leistungen bei der Umsetzung/Abwicklung / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Personelle Umsetzung / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 20,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-188358
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Fördergebiets- und Citymanagement Stadt Butzbach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Marketing Effekt GmbH
Postanschrift: Lohstr. 8
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: andre.haussmann@marketing-effekt.de
Telefon: +49 6101509610
Fax: +49 610159615
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/07/2021