Kurze Beschreibung
Ausschreibungsverfahren für Wirtschaftsprüferleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierungsvereinbarungen LuFV III
Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) hat zur Erhaltung und Verbesserung des Bestandsnetzes der Schienenwege des Bundes mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes, nämlich DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH sowie mit der Holding der Deutschen Bahn AG die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) vom 14. Januar 2020 geschlossen.
Gemäß dieser Vereinbarung erfolgt eine volumenmäßige Mittelverwendungskontrolle durch einen vom Bund beauftragten Infrastrukturwirtschaftsprüfer (IWP). Die vorliegende Leistungsbeschreibung definiert die Durchführung der IWP-Leistungen gemäß § 11.1 bis 11.6 LuFV III für die Geschäftsjahre 2020 bis 2029, also über den gesamten Vertragslaufzeitraum und vorbehaltlich der Kündigungsrechte des Bundes nach § 33 LuFV III. Es sind gemäß LuFV III von den EIU für diesen Zeitraum im Durchschnitt ein Mindestersatzinvestitionsvolumen in Höhe von 5 955 Mio. EUR pro Geschäftsjahr nach Maßgaben der §§ 2, 2a und 2b LuFV III nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass das Investitionsvolumen gemäß LuFV III von 2020 bis 2024 zunächst bei einem Volumen von 5 417,5 Mio. EUR bleibt und von 2025 bis 2029 auf 6 792,5 Mio. EUR ansteigt. Das Investitionsvolumen enthält neben Bundesmitteln auch Eigenmittel der EIU und einen Anteil aus den geplanten Dividendenausschüttungen der DB AG, die für die Durchführung von Ersatzinvestitionen verwendet werden sollen. Da es sich bei Dividenden um Erwartungswerte handelt, kann das tatsächlich zu prüfende Mindestersatzinvestitionsvolumen höher oder niedriger sein.