Begründung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV:
Die Leistung wurde im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, da es dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Beginns dieses Verfahrens nicht mehr möglich war, die Mindestfristen für ein offenes oder ein nicht offenes Verfahren sowie ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen, ohne die Sonderzuweisung des SMWK für die Anzahlung in Höhe von 500.000 Euro zu verlieren. Damit wäre die gesuchte Leistung für die Universität Leipzig aufgrund der erheblichen Finanzierungslücke nicht mehr finanzierbar gewesen.
Demzufolge waren also dringliche, zwingende Gründe gegeben. Die Sonderzuweisung musste kassenwirksam zuzüglich einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft über die Anzahlungshöhe bis zum 31.12.2022 verausgabt werden. Diesen Umstand konnte der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen. Die Eröffnung des Verhandlungsverfahren schloss sich an zwei vorab durchgeführte offene Verfahren an. Im ersten offenen Verfahren ist kein Angebot eingegangen. Daraufhin wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet und eine neues offenes Verfahren eröffnet. Bei diesem Verfahren wurde ein Angebot abgegeben, welches aufgrund der Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums vom Wettbewerb ausgeschlossen werden musste. Mit der Eröffnung des Verhandlungsverfahrens ohne TNW aus den eingangs aufgeführten Gründen, wurde Firma FL Medientechnik GmbH zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen. Die Modernisierung und Neuausstattung der Dolmetschtrainingsanlage ist für die bedarfsorientierte und praxisgerechte Durchführung von Lehrveranstaltungen für die Studiengänge M. A. Konferenzdolmetschen am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie und am Orientalischen Institut der Universität Leipzig unerlässlich. Die bestehende Anlage ist störungsanfällig, nicht digital und nicht barrierefrei (Stufen in die Kabinen). Im Einklang mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz soll mit einer neuen Anlage daher ebenfalls eine barrierefreie Kabine eingerichtet werden.