Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
- Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt am 17.01.2022
Stufe 2: beginnt am 07.02.2022
- Regelbetrieb: 01.03.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 28.02.2025 (ggf. Verlängerung bis 29.02.2028)
- Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst.
Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 die in nachfolgenden Abschnitten genannten Leistungen.
Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
Sonstige Leistungen:
- Start-Up-Phase
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleiter-Leistungen
- Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen/Aufzugsanlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen.
Die Leistungen des AN sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z. B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG / der Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.
Die Leistungen sind mit den Preisen der LV-Positionen bzw. den Regelungen zum Instandsetzungsmanagement abgegolten.
Die Leistungserbringung hat durch fachkundiges Personal zu erfolgen. Notwendige Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Diese Regelung umfasst Eigen- sowie Unterauftragnehmerleistungen.
Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu
entnehmen.