356015-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
OJ S 125/2022 01/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Blumenstraße 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat für Stadtplanung und Bauordnung
E-Mail: plan.wbg@muenchen.de
Telefon: +49 8923323-913
Fax: +49 8923328-078
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Projektmanagement- und Prozesssteuerungsleistungen im Rahmen einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Referenznummer der Bekanntmachung: Landeshauptstadt München_101_0004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Projektmanagement- und Prozesssteuerungsleistungen im Rahmen einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 502 750,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt München Körperschaft des öffentlichen Rechts Blumenstraße 31 80331 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 09.06.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03182 - abrufbar über das RIS (RatsInformationsSystem München)) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Vorbereitung der Zusammenführung der beiden großen städtischen Wohnungsgesellschaften GEWOFAG Holding GmbH ("GEWOFAG") und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH ("GWG München") mit ihren jeweiligen Beteiligungsunternehmen (zusammen "Gesellschaften") beschlossen. Hierbei ist es das Ziel, durch eine organisatorische Zusammenführung beider Wohnungsbaukonzerne und ihrer Aufgaben in Wohnungsbau und Wohnungsbewirtschaftung langfristig die wirtschaftliche, zweckmäßige und effiziente Erfüllung der Gesellschaftszwecke zu garantieren, Synergien zu heben, Kosten einzusparen und die Umsetzung der notwendigen Energie- und Klimastandards sowie die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in städtischer Hand zu beschleunigen. Betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Gesellschaften sind auszuschließen.
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 15.12.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05110 - abrufbar über das RIS) fasste der Stadtrat der Landeshauptstadt München eine Entscheidung über die vorgesehene Steuerung und Organisation des weiteren Zusammenführungsprozesses.
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 beauftragt die Landeshauptstadt München ("Auftraggeberin") eine unabhängige und neutrale externe Beratung ("Auftragnehmer") mit der Prozesssteuerung und dem Projektmanagement der weiteren erforderlichen und soweit vom Stadtrat im weiteren Projektverlauf beschlossenen Schritte im Zusammenführungsprozess. Die Beauftragung umfasst gemäß dem Stadtratsbeschluss hierbei insbesondere die Übernahme des fachlichen und organisatorischen Projektmanagements für die Auftraggeberin, deren strategische Beratung und das Risk-Management sowie die Koordination aller erforderlichen und soweit vom Stadtrat beschlossenen Zusammenführungsprozesse.
Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die "Vertragsunterlagen" [Anlage 850], die aus der Leistungsbeschreibung und aus den Vertragsbedingungen bestehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Grobkonzept / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional hat die Auftraggeberin das einseitige Recht, schriftlich eine Vertragsverlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu beauftragen bis zu einer Gesamtlaufzeit des Vertrages inklusive aller Verlängerungen von insgesamt höchstens vier (4) Jahren. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch die Auftraggeberin besteht nicht
Der Auftraggeber hat optional das einseitige Recht, von dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung eine Erhöhung der Deckungssummen der Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens jeweils 5 Mio. EUR für Personen-,Sach- und Vermögensschäden auf
- 10.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 25.000.000,00 EUR für Sachschäden
- 25.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
für Zeiträume von jeweils 12 Monaten zu verlangen. Der Auftragnehmer hat nach Ausübung einer Option gemäß Satz 2 durch den Auftraggeber diesem den Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Satz 2 genannten Deckungssummen unverzüglich vorzulegen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss.
Im Falle einer solchen Optionsausübung durch den Auftraggeber erhöht sich jeweils für dieselben 12 Monate die vertraglich festgelegte Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die erhöhten Deckungssummen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-163621
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Projektmanagement- und Prozesssteuerungsleistungen im Rahmen einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deloitte Consulting GmbH
Postanschrift: Rather Straße 49g
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 100 840,37 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 502 750,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR2L3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/06/2022