356933-2023 - ErgebnisDeutschland-Sindelfingen: Beschaffungsberatung
OJ S 115/2023 16/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikverbund Südwest
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: s.kalix@klinikverbund-suedwest.de
Telefon: +49 70319812148
Fax: +49 70319819144
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beitritt der Klinikverbund Südwest GmbH in eine Einkaufsdienstleistungsgesellschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: kx-Einkaufsgemeinschaft-2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79418000 Beschaffungsberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Klinikverbund Südwest GmbH, mit ihren Kliniken und Gesellschaften, beabsichtigt mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt in eine Einkaufsdienstleistungsgesellschaft bzw. in eine Einkaufsgemeinschaft im deutschen Gesundheitsmarkt. Für den KVSW sind in diesem Zusammenhang in folgenden Segmenten Beschaffungsdienstleitungen zu erbringen:
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Klinikverbund Südwest GmbH (KVSW) wurde im Jahr 2006 gegründet. Zu ihr gehören die Kreiskliniken Böblingen gGmbH mit den Kliniken Sindelfingen und Böblingen und den Krankenhäusern Herrenberg und Leonberg, die Kreiskliniken Calw gGmbH mit den Kliniken Calw und Nagold, die Gesundheitszentrum am Klinikum Sindelfingen-Böblingen gGmbH - MVZ Sindelfingen und MVZ Böblingen, die Gesundheitszentrum am Kreisklinikum Calw-Nagold gGmbH - MVZ Nagold, die Gesundheitszentrum an den Kreiskliniken Böblingen gGmbH - MVZ Herrenberg, sowie die Krankenhaus-Service GmbH Schwarzwald. Mit rund 5.000 Mitarbeitern, mehr als 1.500 Planbetten, ca. 76.000 stationären und weit über 300.000 ambulanten Patienten ist der Verbund einer der größten kommunalen Krankenhausverbünde in Baden-Württemberg. Träger sind die beiden Nachbarlandkreise Böblingen und Calw (weitere Informationen unter www.klinikverbund-suedwest.de). Im Arzneimitteleinkauf ist die Klinikverbund Südwest GmbH in der PBMG organisiert. Im medizinischen und nichtmedizinischen Sachbedarf seit dem Jahr 2008 autark organisiert. Seit der Corona-Krise und verstärkt durch den Ukraine Krieg ist der KVSW jedoch mit einer Viel-zahl von außerordentlichen Preisanpassungen und Lieferengpässen konfrontiert. Für die Viel-zahl der Sachkostensteigerungen können nicht in der geforderten Geschwindigkeit in Eigenregie entsprechende Gegenmaßnahmen umgesetzt bzw. verhandelt werden.  Die Klinikverbund Südwest GmbH, mit ihren Kliniken und Gesellschaften, beabsichtigt daher mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt in eine Einkaufsdienstleistungsgesellschaft bzw. in eine Einkaufsgemeinschaft im deutschen Gesundheitsmarkt. Für den KVSW sind in diesem Zusammenhang in folgenden Segmenten Beschaffungsdienstleitungen zu erbringen:  - medizinischer und nicht medizinischer Sachbedarf - Optional: medizinische und nicht medizinische Investitionsgüter
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 249-728218
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sana Einkauf & Logistik GmbH
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/06/2023