Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle Thüringer UmweltService GmbH (TUS) nimmt am Standort der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost (RABA) derzeit ca. 25 000 t/a
Entwässerten Klärschlamm (20 % TS) an. Der Klärschlamm wird in einer Klärschlammtrocknungsanlage auf einen Trockensubstanzgehalt von 90 % getrocknet. Die für die Trocknung notwendige Wärmeenergie liefert die Energetische Verwertungsanlage (EnVA) der RABA aus der Verbrennung von Abfall. Nach der Trocknung erfolgt die Mitverbrennung einer Teilmenge des getrockneten Klärschlamms in der EnVA. Die restliche Menge wird derzeit als Brennstoff einer externen thermischen Verwertung, vorwiegend in Zementwerken oder Braunkohlekraftwerken, zugeführt.
Zur Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) bezüglich der Phosphorrückgewinnung beabsichtigt die Vergabestelle, eine Klärschlammmonoverbrennung (im Weiteren als KS-Monoverbrennung bezeichnet) in der RABA Erfurt-Ost zu errichten.
Unter der Maßgabe, dass im Jahr 2023 für alle Kläranlagen die Erstellung eines Phosphorkonzeptes erforderlich ist, stellt die geplante KS-Monoverbrennungsanlage eine zentrale Lösung für die Klärschlämme der kommunalen Kläranlage Erfurt-Kühnhausen dar.
Das Vorhaben ist immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Die Beantragung der Genehmigung soll im ersten Schritt lieferantenoffen erfolgen.
Es bedarf zunächst einer 1. Teilgenehmigung (TG) gemäß § 8 BImSchG i. V. m. § 16 (2) BImSchG.
Alle für die Erwirkung dieser 1. Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG i. V. m. § 16 (2) BImSchG noch erforderlichen Planungen, insbesondere eine vollständige Vor- und Entwurfsplanung mit nachfolgendem Genehmigungsantrag, sind ausschließlicher Gegenstand des vergebenen Auftrags.