357993-2023 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Bereitstellung von Software
OJ S 115/2023 16/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich E-Government
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitalisierung im Bürgerservice - Fachverfahren Meldewesen
Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-32-88-23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für das Upgrade von MESO auf VOIS|MESO müssen Lizenzen erworben werden.
Kurzüberblick über den Auftragsgegenstand:
- Bereitstellung von Lizenzen für die VOIS|MESO Installation
- Datenmigration von MESO in VOIS|MESO
- Einrichtung von Schnittstellen zu allen bestehenden Komponenten
- Schulungen der Mitarbeiter: innen
- Pflege und Wartung der VOIS|MESO Software
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 314 640,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für ein das Upgrade von MESO auf VOIS|MESO müssen Lizenzen erworben werden.
Sämtliche Funktionen, Formulare, Dokumente, Auswertungen usw. der im Einsatz befindlichen Module von MESO müssen nach dem Upgrade auch in VOIS|MESO zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis sollen drei Systeme voll funktionsfähig vorliegen:
- Entwicklungssystem
- Testsystem
- Produktivsystem
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Mindestvertragsdauer beträgt 48 Monate danach verlängert sich der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monate zum Jahresende.
Der Vertrag endet spätestens nach 8 Jahren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Für die Beschaffung der v. g. Leistungen kommt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV nur die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH in Betracht, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Merkmale, speziell die umfangreichen Schnittstellen und die Technologie IRIS werden durch die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH im Alleineigentum definiert und strukturiert und können in ihrer Gesamtheit nur durch die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bereitgestellt werden. Die genannte Firma führt die Leistung Meso derzeit aus und muss zwingend die Modifikation des Systems in Form eines Upgrades vornehmen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6E2W
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/06/2023