VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Beratungsleistungen (RVH-017-31-23) können gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV nur von einem bestimmten Unternehmen, der Löbbers GmbH, erbracht werden. Die Firma Löbbers GmbH kommt als einziger potentieller Auftragnehmer für die hier zu vergebenen Leistungen in Betracht. Es gibt keine anderen Marktteilnehmer, die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Eine zu berücksichtigende Wettbewerbssituation ist damit nicht gegeben. Dieser Einschätzung ist eine weitreichende Markterkundung und -analyse vorausgegangen.
Insbesondere folgende Gründe qualifzieren die Löbbers GmbH als einzigen potentiellen Auftragnehmer für die Übernahme des Beratungsauftrag:
Auf Grundlage ihrer fachlichen Qualifikationen finden Menschen mit Hörbehinderung eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten in der sog. modernen Arbeitswelt vor. Voraussetzung für ein Gelingen dieser Arbeitsverhältnisse ist die passgenaue technische Anpassung an die Bedarfe sowie Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die hierfür erforderliche individuelle Beratung der Klient:innen sowie der Arbeiter:innen übersteigt in der Praxis sowohl die Fachkunde der örtlichen Hörgeräteakustiker:innen als auch der Fachkräfte in den Integrationsfachdiensten in Westfalen-Lippe. Zudem wird die testweise Ausleihe sowie die Beratung und Installation von hörbehinderungsspezifischer Technik am Arbeitsplatz durch die lokalen Hörgeräteakustiker:innen nicht gewährleistet. Die Löbbers GmbH stellt neben der individuellen Beratung auch die Einrichtung der erforderlichen Technik an den jeweiligen Arbeitsplätzen in Westfalen-Lippe sicher. Zudem wird durch den Anbieter bei Bedarf die eigenständige Entwicklung erforderlicher innovativer Zusatztechnik garantiert. Hierzu werden Komponenten unterschiedlicher Hersteller verbunden, vor Ort installiert und auf ihre Funktionalität und Anwendbarkeit im Einzelfall getestet. Als wesentliches Alleinstellungsmerkmal ist insbesondere auch die herstellerunabhängige Beratung zu werten.