Zusätzliche Angaben
Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde das Vergabeverfahren einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei ist aufgefallen, dass die Vergabeunterlagen nicht vollumfassend den rechtlichen Vorgaben des GWB und der VgV entsprechen.
Da die Auftraggeberin gesetzlich und zuwendungsrechtlich zur Einhaltung der Vergabevorschriften verpflichtet ist, muss das Verfahren leider aufgehoben werden und die Vergabe nach Behebung der Vergabefehler neu bekannt gemacht werden.