VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die räumlichen Gegebenheiten des Auftraggebers stellen sich als kleine Räume mit meist ca. 20m2 Nutzfläche dar. Tecniplast-Gestelle ermöglichen die beste Haltungskapazität bei einem solchen geringem Platzangebot. Die Gestelle bieten einen fest verschweißten Rahmen, der es unmöglich macht, dass die Tierkäfige aneinanderstoßen, wenn das Gestell manövriert wird. In Kombination mit dem Verzicht auf Haarnadelkonsolen bieten diese Gestelle größtmögliche Sicherheit für die Tiere. Weiterhin ist die Verwendung von austauschbaren Nylon-Schienen äußerst vorteilhaft, da dies eine einfache Reparatur der Gestelle ohne den Einsatz von Edelstahl-Schweißgeräten möglich macht. Der Einsatz der Tecniplast-Gestelle ermöglicht auch weiterhin den Einsatz der Typ 2 Käfigschalen, da diese Gestelle als einzige kompatibel für Käfigschalen Typ 2 und Typ 2 L sind.
Aus Erfahrungen der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Käfigschalen aus Polycarbonat (Typ 2-L) der Fa. Tecniplast den Anforderungen der Abläufe in der IBF am besten standhalten (wie z.B. der Stapelhöhe beim Autoklavieren). Produkte anderer Hersteller zeigten schneller Verschleiß-Erscheinungen und mussten dementsprechend schneller ersetzt werden.
Bei den Gitterdeckeln wäre evtl. der Einsatz von Produkten anderer Hersteller möglich gewesen. Aber auch hier ist die Kompatibilität bei Bestellung von einem Hersteller am höchsten. Zudem hätte es eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Beschaffung bedeutet, wenn Gitterdeckel und der Rest des Materials von versch. Herstellern bezogen werden müssen. Einer der anderen Hersteller bietet jedoch gar keine Gitterdeckel für Typ 2-L an.
Diese aufgezeigten Vorteile führen zu der Entscheidung, die in der IBF verwendeten Tierhaltungsmaterialien auf einen gemeinsamen technischen Stand zu bringen. Es handelt sich hierbei um eine teilweise Erneuerung sowie Neu-Anschaffung. Die Anwendung des Tecniplast-Systems in der IBF-Infrastruktur hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Der Betrieb von Mischsystemen mit verschiedenen Käfig- und Gestell-Systemen hat sich in der Vergangenheit als überaus effizienzmindernd herausgestellt. Da die Anwendung des Tecniplast-Systems in der IBF-Infrastruktur die meisten Vorteile bietet, soll dieses hierfür beschafft werden.
Insofern besteht die Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV (Exklusivität auf Grund notwendiger Spezifikationen bzw. Ausstattungsmerkmale)
sowie § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (Zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers bzw. zum vorhandenen Gerät im Zuge einer teilweisen Erneuerung oder Erweiterung).