358673-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: Labormöbel
OJ S 126/2022 04/07/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Nationale Identifikationsnummer: DE811225433
Postanschrift: Universität Heidelberg Universitätsverwaltung Abt. 4.1 - Zentrale Beschaffung - Seminarstrasse 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@zuv.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 622154-12452
Fax: +49 622154-161-2220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Uni-HD.2022.691 Nachkauf-Tierkäfige_IBF
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39180000 Labormöbel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ersatz-Beschaffung von Tierhaltungsmaterialien, hier speziell von Edelstahl-Gestellen, Käfigschalen und Gitterdeckeln
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 271 760,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ersatz-Beschaffung von Tierhaltungsmaterialien, hier speziell von Edelstahl-Gestellen, Käfigschalen und Gitterdeckeln
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ersatz-Beschaffung von Tierhaltungsmaterialien / Gewichtung: 99
Preis - Gewichtung: 1
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die räumlichen Gegebenheiten des Auftraggebers stellen sich als kleine Räume mit meist ca. 20m2 Nutzfläche dar. Tecniplast-Gestelle ermöglichen die beste Haltungskapazität bei einem solchen geringem Platzangebot. Die Gestelle bieten einen fest verschweißten Rahmen, der es unmöglich macht, dass die Tierkäfige aneinanderstoßen, wenn das Gestell manövriert wird. In Kombination mit dem Verzicht auf Haarnadelkonsolen bieten diese Gestelle größtmögliche Sicherheit für die Tiere. Weiterhin ist die Verwendung von austauschbaren Nylon-Schienen äußerst vorteilhaft, da dies eine einfache Reparatur der Gestelle ohne den Einsatz von Edelstahl-Schweißgeräten möglich macht. Der Einsatz der Tecniplast-Gestelle ermöglicht auch weiterhin den Einsatz der Typ 2 Käfigschalen, da diese Gestelle als einzige kompatibel für Käfigschalen Typ 2 und Typ 2 L sind.
Aus Erfahrungen der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Käfigschalen aus Polycarbonat (Typ 2-L) der Fa. Tecniplast den Anforderungen der Abläufe in der IBF am besten standhalten (wie z.B. der Stapelhöhe beim Autoklavieren). Produkte anderer Hersteller zeigten schneller Verschleiß-Erscheinungen und mussten dementsprechend schneller ersetzt werden.
Bei den Gitterdeckeln wäre evtl. der Einsatz von Produkten anderer Hersteller möglich gewesen. Aber auch hier ist die Kompatibilität bei Bestellung von einem Hersteller am höchsten. Zudem hätte es eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Beschaffung bedeutet, wenn Gitterdeckel und der Rest des Materials von versch. Herstellern bezogen werden müssen. Einer der anderen Hersteller bietet jedoch gar keine Gitterdeckel für Typ 2-L an.
Diese aufgezeigten Vorteile führen zu der Entscheidung, die in der IBF verwendeten Tierhaltungsmaterialien auf einen gemeinsamen technischen Stand zu bringen. Es handelt sich hierbei um eine teilweise Erneuerung sowie Neu-Anschaffung. Die Anwendung des Tecniplast-Systems in der IBF-Infrastruktur hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Der Betrieb von Mischsystemen mit verschiedenen Käfig- und Gestell-Systemen hat sich in der Vergangenheit als überaus effizienzmindernd herausgestellt. Da die Anwendung des Tecniplast-Systems in der IBF-Infrastruktur die meisten Vorteile bietet, soll dieses hierfür beschafft werden.
Insofern besteht die Voraussetzung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV (Exklusivität auf Grund notwendiger Spezifikationen bzw. Ausstattungsmerkmale)
sowie § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (Zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers bzw. zum vorhandenen Gerät im Zuge einer teilweisen Erneuerung oder Erweiterung).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
02/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Tecniplast Deutschland GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 69
Ort: Hohenpeissenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82383
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 271 760,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 271 760,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen:„Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rügenichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/06/2022