Zusätzliche Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf
https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Angaben im Gewerbezentralregister:
Dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.