Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist das Angebot eines Dienstrad-Leasings nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Das Klinikum Esslingen GmbH (nachfolgend Auftraggeber) möchte durch die Einbindung des Auftragnehmers interessierten Mitarbeitenden im Rahmen eines sogenannten Dienstrad-Leasingmodells Fahrräder überlassen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung und Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung zu stellen bzw. vermitteln und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen zu koordinieren und zu managen sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung zu sorgen.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer schließen einen unentgeltlichen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Dieser umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse insgesamt und auch die Prozesse von Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel-Leasingvertrages wie auch Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen).
Darüber hinaus schließt der Auftraggeber auf der Grundlage der Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen) und der übrigen Vergabeunterlagenn einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer oder einer vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggesellschaft, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzel-Leasingverträge festgelegt werden.
Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzel-Leasingvertrag mit dem vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggeber. Für jeden Einzel-Leasingvertrag schließt der Auftraggeber einen Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeitenden, in dem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt wird. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Alle geleasten Fahrräder sind gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Hierzu wird zu jedem Einzelleasingvertrag eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die der Auftragnehmer obligatorisch in sein Dienstleistungsangebot mit einzubeziehen hat.
Der Auftraggeber legt großen Wert auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in der Region sowie umfassende Serviceleistungen.