Zusätzliche Angaben
— die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt;
— jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag bis zu der unter IV.2.2) genannten Frist abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die von der Vergabestelle geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung;
— nur diejenigen Unternehmen, die von der Vergabestelle nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe soll voraussichtlich an dem unter IV.2.3) genannten Datum erfolgen;
— die Bewerber-/ Bieterkommunikation erfolgt in elektronischer Form über das Vergabe-Management-System (VM-System) subreport ELViS. Bitte beachten Sie, dass Sie nur über das VM-System Ihre Fragen an die Vergabestelle richten. Zur Teilnahme an der Bieterkommunikation ist eine kostenfreie Registrierung im VM-System subreport ELViS notwendig. Nach einer Registrierung nehmen Sie automatisch an der Bieterkommunikation teil. Nur die Verhandlungsgespräche sollen mündlich mit dem Auftraggeber geführt werden;
— der Bewerber/Bieter hat vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebots rechtzeitig sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt und die Abgabe der Dokumente über die browserbasierte „JavaWeb Start-Anwendung“ funktioniert;
— wir bitten Sie, sich bei Rückfragen zur Funktionsweise der Vergabeplattform an den Support von subreport unter der Telefonnummer +49 (0) 221-98 578-0 zu wenden;
— die Vergabestelle behält sich vor, Fragen hinsichtlich des Teilnahmewettbewerbs, die nicht spätestens bis 3 Kalendertage (einschließlich) vor Abgabefrist gestellt werden, nicht zu beantworten;
— die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber-/Bieterfragen hinsichtlich der Angebotserstellung, die nicht spätestens bis 7 Kalendertage (einschließlich) vor Abgabefrist gestellt werden, nicht zu beantworten;
— die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;
— anderssprachige Dokumente sind mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Übersetzung in die deutsche Sprache hat durch einen anerkannten Dolmetscher bzw. ein anerkanntes Übersetzungsinstitut zu erfolgen.