359805-2023 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
OJ S 115/2023 16/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: rabattvertraege@ikk-classic.de
Fax: +49 8004558888-127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vereinbarung mit der spectrumK GmbH zur Teilnahme am Vertrag über die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelverordnung von parenteralen Ernährungstherapien
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Vereinbarung zwischen der spectrumK GmbH und der IKK classic zur Teilnahme am Vertrag über die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelverordnung von parenteralen Ernährungstherapien gemäß § 53 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 8 SGB V der Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH & Co.KG mit der spectrumK GmbH
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Feld der parenterale Ernährungslösungen führt jährlich zu hohen Kosten. Es umfasst ein umfangreiches Angebot an Arzneimitteln mit unterschiedlichen Anteilen an Nährstoffen. Zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungen im Bereich der parenteralen Ernährungstherapien nimmt die IKK classic über die Vereinbarung mit spectrumK am Vertrag mit der Carenoble teil. Über das webbasierte Tool Caresolution und weitere Maßnahmen und Beratungsleistungen werden herstellerunabhängig für einen möglichst großen Anteil der Ärzteschaft die wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Verordnungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Therapiefreiheit wird dabei nicht eingeschränkt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe kann nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 c) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen:
Der für den Zuschlag vorgesehene Auftragnehmer spectrumK bietet über die Teilnahme an einem Vertrag mit der Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH & Co.KG ein Steuerungsportal zur Nutzung durch Vertragsärzte der IKK classic zum Zweck der Sicherstellung einer herstellerunabhängigen und wirtschaftlichen Versorgung aller Versicherten der IKK classic mit Arzneimitteln zur parenteralen Ernährungstherapie ohne Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit, bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. Verbesserung der Versorgungsqualität an.
Eine Marktrecherche ergab, dass keine vergleichbare Software/Dienstleistung am Markt verfügbar ist. Somit kann die benötigte Leistung ausschließlich unter Inanspruchnahme der Software Caresolution erbracht werden. Die damit zusammenhängende Nutzungsrechte wurden nicht Dritten zwecks Weiterübertragung an andere Rechtspersonen zur Verfügung gestellt. Folglich ist eine Softwarenutzung aus rechtlichen Gründen nur über den direkten Vertrag mit Carenoble oder aber über eine Vertrag mit spectrumK möglich. SpectrumK ist hierbei der einzige Dienstleister mit dem Caresolution im Rahmen des Teilnahmemanagements kooperiert.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vereinbarung mit der spectrumK GmbH zur Teilnahme am Vertrag über die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelverordnung von parenteralen Ernährungstherapien
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: spectrumK
Postanschrift: Otto-Ostrowski-Straße 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.spectrumk.de/de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und DE Standardformular 03 – Bekanntmachung vergebener Aufträge,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/06/2023