Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.