360092-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Wohnungen – Vergabe von Projektleitung, Finanzierung und Bau von Wohnhäusern in der Gemeinde Sommerach
OJ S 106/2025 04/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Sommerach
E-Mailstadt@volkach.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Projektleitung, Finanzierung und Bau von Wohnhäusern in der Gemeinde Sommerach
BeschreibungVergabe von Projektleitung, Finanzierung und Bau von Wohnhäusern in der Gemeinde Sommerach
Kennung des Verfahrensba664f08-c68c-4477-b4a7-3168a475558a
Interne Kennung80651-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211341 Bau von Wohnungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKirchplatz 4  
StadtSommerach
Postleitzahl97334
Land, Gliederung (NUTS)Kitzingen (DE268)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe von Projektleitung, Finanzierung und Bau von Wohnhäusern in der Gemeinde Sommerach
BeschreibungVergabe von Projektleitung, Finanzierung und Bau von Wohnhäusern in der Gemeinde Sommerach
Interne Kennung80651-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45211341 Bau von Wohnungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 3.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 10.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die HOAI-Leistungshasen 1 bis einschl. 6 beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; • mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 6 Mio. netto; • im Bereich Wohnbebauung; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 6 Mio. brutto; • unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 18 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­ - 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 4 bis 6 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 7 bis 9 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 10 bis 12 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 13 bis 15 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis / Honorarangebot Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 60 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 300 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 7 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 7 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalübernehmer-vertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungSchriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt: 0 Punkte unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a): "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bau der verschiedenen Wohnmodelle " Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts; insbesondere der Ablauf zur Planung und Umsetzung von Rohbau und Innenausbau in Abstimmung mit Gemeinde und Erwerbern (u.a. Raumkonzept, Bodenbeläge, Ausstattungsdetails) zur Sicherstellung der projektspezifischen Anforderungen und angestrebten Qualitätsstandards im Hinblick auf die verschiedenen Wohnmodelle; ergänzend sind drei Grundrissvarianten zu entwickeln, die als Auswahlvorschläge für die Erwerber dienen können; ­- Darstellung der in Betracht kommenden Förderprogramme (z.B. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW); Vorgehen zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. ­- Nachhaltigkeit (z.B. Holz oder andere nachhaltige Baustoffe); Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b): "die Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" und c): "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Ausführungen im Hinblick auf - die Effektivität und Transparenz (methodische Klarheit) - die konkrete Herangehensweise und Organisation im Auftragsfall, z.B. Projektanalyse, Bestandsaufnahme, die Kosten- und Terminplanung einschl. Fortschreibung und Kontrolle etc., - die Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten, - die Präsenz und Verfügbarkeit / Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer einschl. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc.; Berücksichtigung der erhöhten Kapazitätsbedarfs in Projektphasen mit gesteigertem Abstimmungsbedarfs mit den Erwerbern (Ende der Entwurfsplanung HOAI-Leistungsphase 3).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258d76-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258d76-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258d76-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge04/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGemeinde Sommerach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Sommerach
Registrierungsnummer0938112 29
StadtSommerach
Postleitzahl97334
Land, Gliederung (NUTS)Kitzingen (DE268)
LandDeutschland
E-Mailstadt@volkach.de
Telefon+49 9381 4010
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258d76-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Registrierungsnummer0049981531277
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon0981531277
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6b62bdff-570d-4778-96cd-a1d9902addd0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/06/2025 17:28:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung360092-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe106/2025
Datum der Veröffentlichung04/06/2025