Zusätzliche Angaben
Es obliegt den Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung als Bewerber zu registrieren. Zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber nur registrierten Bewerbern über die Vergabeplatt-form mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Bewerbern, die Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe ihres Angebotes auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mit-glieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen sind die jeweils vorgesehenen Leistungsanteile der Mitglieder anzugeben. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft ins-gesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.
Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich mit dem Ange-bot ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der in Ziffer III.1.2) geforderten wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten (Umsatz) eines an-deren Unternehmens ist außerdem nachzuweisen, dass das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (Haftungserklärung).
Das Angebot und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3).