Nur der Auftragnehmer ist als Hersteller der Software EASy in der Lage, für die bereits bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindliche Ermittlungssoftware EASy Implementierungen neuer Funktionen anzubieten.
Diese neuen Funktionen zur EASy-Erweiterung werden vom Auftragnehmer programmiert und in die Standardsoftware integriert.
Gründe im Einzelnen:
— Ein anderer Anbieter als der Auftragnehmer, hat die Ressourcen der Anwendung EASy nicht zur Verfügung. Da die Anpassung am Zentralserver erfolgt, ist eine Bearbeitung am selben Datenbestand und Datenmodell erforderlich. Diese Realisierung ist nur dem Hersteller der Java-Anwendung möglich,
— Die neu in EASy implementierten Funktionen müssen alle bisherigen Funktionen der Java-Anwendung berücksichtigen. Dies kann niemand außer dem Hersteller tatsächlich umsetzen,
— Nur der Auftragnehmer ist Eigentümerin der Lizenzen und des Quellcodes für ihre Produkte. Andere Firmen können keine Anpassungen auf Quellcodeebene vornehmen.
Die Verwendung der Software des Auftragnehemers resultiert aus einer europaweiten Ausschreibung, bei dem der Auftragnehmer als einziger Anbieter hervor ging. Eine Alternative zur eingesetzten Software besteht derzeit nicht.