360888-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Saarbrücken: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 136/2021 16/07/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungenzentrum
Postanschrift: Virchowstr. 7
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: g.sonntag@it-dlz.saarland.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistung über die Migration vom AAA-Anwendungsschema 6.0.1 in das AAA-Anwendungsschema 7.1 inkl. Transformation vom bisherigen amtlichen Lagebezugssystem DHDN — Gauß-Krüger in das neue amtliche
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dienstleistung über die Migration vom AAA-Anwendungsschema 6.0.1 in das AAA-Anwendungsschema 7.1 inkl. Transformation vom bisherigen amtlichen Lagebezugssystem DHDN — Gauß-Krüger in das neue amtliche Lagebezugssystem ETRS89 — UTM.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung: Saarbrücken
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistung über die Migration vom AAA-Anwendungsschema 6.0.1 in das AAA-Anwendungsschema 7.1 inkl. Transformation vom bisherigen amtlichen Lagebezugssystem DHDN — Gauß-Krüger in das neue amtliche Lagebezugssystem ETRS89 — UTM.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag aus technischen und rechtlichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.
Beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) werden sämtliche Geobasisdaten mittels 3A-Software der AED-SICAD GmbH erhoben, qualifiziert, fortgeführt, gespeichert und beauskunftet. Im Rahmen der anstehenden Migration der Geobasisdaten in das neue AAA-Anwendungsschema 7.1 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und zur gleichzeitigen Transformation der Daten in das Koordinatenbezugssystem ETRS89/UTM ist vorgesehen, den Auftrag an die AED-SICAD GmbH zu vergeben.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis i.S.d. Grundbuchordnung. Liegenschaftskataster und Grundbuch sind in ständiger Übereinstimmung zu halten. Eine Fortführungsverzögerung oder gar ein Fortführungsstop im Liegenschaftskataster hat auch unmittelbar eine Fortführungssverzögerung/-stop im Grundbuch zur Folge. Aufgrund dieser Tatsache ist der durch die Wandlung der Daten bedingte Ausfall im Liegenschaftskataster soweit wie möglich zu vermeiden bzw. auf das absolute Minimum zu beschränken.
Durch eine seitens des LVGL durchgeführte Laufzeituntersuchung im Falle einer Migration außerhalb der derzeit verwendeten Datenbank wurde festgestellt, dass – selbst unter optimalen Bedingungen – eine Migration nicht unter 23 Tagen zu bewerkstelligen ist. Eine solche Verzögerung ist nicht akzeptabel.
Somit ist es zwingend erforderlich, dass die Wandlung der Daten innerhalb der vorhandenen Datenbank erfolgt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das interne Datenbankschema von der AED-SICAD GmbH programmiert wurde und diese daher ausschließliche Rechte hieran inne hat (Urheberrechtsschutz).Die Zugangseinräumung zu der Datenbank für Dritte ist daher ausgeschlossen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AED-SICAD GmbH
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: info@aed-sicad.de
Telefon: +49 89450260
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum
Postanschrift: Virchowstr. 7
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: g.sonntag@it-dlz.saarland.de
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/07/2021