361504-2023 - ErgebnisDeutschland-Germering: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 115/2023 16/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Germering
Postanschrift: Bärenweg 13
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail: vgv@sppm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SektVO-GEO-GER-T_Aufhebung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-GEO-GER-T
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fachplanung Tiefengeothermie (Geologie, Bohrung, Hydrologie, Seismik etc.) in Anlehnung an die HOAI bis Leistungsphase 4 gemäß Modul 1 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71351910 Geologische Untersuchungen, 71352100 Dienstleistungen im Bereich Seismik, 71351920 Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen, 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor.
Auf Grundlage bestehender Untersuchungen hat die Stadt Germering entschieden, die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet der Kreisstadt Germering mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher zu untersuchen. Weiterführend sollen Planungsleistungen gemäß Förderrichtlinie Modul 1 und in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis Leistungsphase 4 (LPH 2-4) erbracht werden.
Das Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage soll der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) herangezogen werden.
Die Untersuchungsinhalte der Machbarkeitsstudie und der nachfolgenden Leistungsphasen orientieren sind an den in den Merkblättern dokumentierten Mindestinhalten. Dabei werden die projekt- und standortspezifi-schen Anforderungen in Germering berücksichtigt.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 013-034429
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:
Teil T
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7863WC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/06/2023