361823-2021 - ErgebnisDeutschland-Osterholz-Scharmbeck: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Lilienthaler Entsorgungsbetriebe c/o Landkreis Osterholz – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Osterholzer Str. 23
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonström, Doris
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
Telefon: +49 47919301290
Fax: +49 47919301299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für die Gemeinde Lilienthal
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020002832
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Gemeinde Lilienthal im Landkreis Osterholz mit ca. 19 000 Einwohnern in 5 Ortsteilen (insgesamt ca. 7 500 ha) soll erstmalig ein Generalentwässerungsplan für Regenwasser und Schmutzwasser aufgestellt werden. Das Kanalnetz in der Gemeinde ist ein Trennsystem. Ein Gesamtplan des Kanalbestandes der Gemeinde liegt bereits im GIS und im Programm Barthauer vor. Ebenso ein Bestandsplan der Gräben. Außerdem bestehen Listen über alle Kanäle, Gräben, und Rückhaltebecken. Von allen Kanälen liegen Kanaluntersuchungen vor, sie sind ca. 2 Jahre alt. Es liegen Höhendaten als AK5 des gesamten Gemeindegebietes vor. Daraus ist ein Gesamtplan der Entwässerung zu erstellen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 124 338,82 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322200 Planung von Rohrleitungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Lilienthal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Gemeinde Lilienthal im Landkreis Osterholz mit ca. 19 000 Einwohnern in 5 Ortsteilen (insgesamt ca. 7 500 ha) soll erstmalig ein Generalentwässerungsplan für Regenwasser und Schmutzwasser aufgestellt werden. Das Kanalnetz in der Gemeinde ist ein Trennsystem. Ein Gesamtplan des Kanalbestandes der Gemeinde liegt bereits im GIS und im Programm Barthauer vor. Ebenso ein Bestandsplan der Gräben. Außerdem bestehen Listen über alle Kanäle, Gräben, und Rückhaltebecken. Von allen Kanälen liegen Kanaluntersuchungen vor, sie sind ca. 2 Jahre alt. Es liegen Höhendaten als AK5 des gesamten Gemeindegebietes vor. Daraus ist ein Gesamtplan der Entwässerung zu erstellen. Für den Generalentwässerungsplan müssen durch Auswertung von Kartenmaterial (wie Flurkarten, Luftbilder, etc., welche von Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden), die jeweils eine Entwässerungseinheit bildenden Einzugsgebiete sowie die Flächennutzung und Flächenversiegelung ermittelt und dargestellt werden. Für die Einzugsgebiete müssen der Oberflächenabfluss und die zugehörige stoffliche Belastung (nach DWA Merkblatt-M 153) rechnerisch ermittelt werden, sowie die im Bestand vorhandene Beseitigung des Oberflächenabflusses dokumentiert werden. Ergänzend zu der Auswertung des Kartenmaterials sind hierfür Ortsbegehungen erforderlich. Der Auftraggeber unterstützt bei Bedarf bei der Einholung von Betretungserlaubnissen. Auszuarbeiten sind ein Übersichtsplan sowie die erforderlichen Lagepläne entsprechend den zuvor beschriebenen Leistungen. Das Vorgehen der Bearbeitung und die Berechnungen sind in einem Erläuterungsbericht zu dokumentieren. Das Ergebnis ist 1-fach auf CD, sowie 1-fach in einem Entwurfsorder zusammenzustellen und zu übergeben. Die Berechnungen sind auf dem neuesten Stand der Technik durchzuführen (Abwasserfrachtkonzentration).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des eingesetzten Projektteams / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis/Honorar / Gewichtung: 60 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-462949
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für die Gemeinde Lilienthal
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 124 338,82 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 41312943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/07/2021