361912-2021 - ErgebnisDeutschland-Troisdorf: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bwfuhrpark.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service und Security Operation Center (SOC)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Log-Management SIEM/01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Systemlieferungsvertrags mit einem Auftragnehmer. Inhalt des EVB-IT Systemlieferungsvertrags ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software sowie die Pflege, Weiterentwicklung und Erbringung von Serviceleistungen nach Abnahme. Konkreter Gegenstand der Ausschreibung ist die Implementierung und der Betrieb eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service inkl. Security Operation Center (SOC).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 700 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48730000 Sicherheitssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Implementierung ist in 2 Schritten geplant. In einem ersten Schritt muss zunächst ein Log-Management-System auf den Plattformen der BwFPS on-premise geplant, implementiert und umgesetzt werden. Diese Log-Management Lösung soll als zentrales Log-Erfassungssystem der wichtigsten BwFPS IT-Systeme dienen und durch den Bieter on-premise bei der BwFPS in Form eines Managed Service betrieben werden. In einem zweiten Schritt soll basierend auf diesem Log-Management-System ein SIEM-Service etabliert werden, welcher durch ein vom Auftragnehmer zu etablierendes Security Operation Center (SOC) außerhalb der BwFPS auf den Plattformen des Auftragnehmers betrieben und überwacht wird. Die BwFPS steuert die für den Betrieb des Log-Management-Systems sowie den SIEM-Service zugrunde liegende notwendige Infrastruktur bis zum Betriebssystem im Sinne eines IaaS-Modells bei. Der Applikationsbetrieb des Log-Managements-Systems und SIEM-Service liegt dabei in der Verantwortung des Auftragnehmers, der damit ebenfalls die Verantwortung und die Pflege aller Log-Management bzw. SIEM-Komponenten oberhalb des Betriebssystems übernimmt. Der Applikationsbetrieb des SIEM-Service kann sowohl on-premise auf den Systemen des Auftraggebers oder auf den Systemen des Auftragnehmers durchgeführt werden. Hierbei existiert seitens der BwFPS keine Priorisierung. Der Auftragnehmer hat hierbei ein freies Wahlrecht. Die BwFPS, in der Rolle des Nutzers/Anwenders des Log-Management-Systems, benötigt Zugriff auf wichtige Dashboards und muss in die Alarmierungskette insbesondere bei IT-Security-Events eingebunden werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis für das Log-Management-System nebst SIEM-Service und SPOC inkl. Schulungen / Gewichtung: 80
Kostenkriterium - Name: Mischtagessatz für Anpassungen am Log-Management-System und SIEM-Service (vor-Ort/remote) / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-166483
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Ausschreibung Nr. 21/Log- und SIEM Management/01
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service und Security Operation Center (SOC)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Materna Information & Communications SE
Postanschrift: Voßkuhle 37
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: bc-gov-presales@materna.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 493 600,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 700 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von d. Vergabestelle vorgegebenen Formulare / Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers o. eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. d. Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter / die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR5KH.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/07/2021