361914-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Telefon: +49 228-995271604
Fax: +49 228-995272253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-5/34
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 wurde eine Evaluierung innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten festgeschrieben (BT-Drucksache 18/7824, Artikel 6).
Im Gesetz wurde eine Untersuchung des BGG in fast seiner gesamten Wirkungsbreite vorgegeben. Die Evaluation soll verlässliche Erkenntnisse liefern, ob die Ziele, die mit der Verabschiedung des BGG und der Novellierung in 2016 angestrebt wurden, erreicht wurden und sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies betrifft insbesondere die institutionellen Änderungen, aber auch Regelungen, die auf eine verbesserte aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG am gesellschaftlichen Alltag zielen.
Das hier ausgeschriebene Forschungsvorhaben dient als Grundlage für den dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht.
Dies soll durch die Umsetzung dreier Arbeitspakete erfolgen.
Arbeitspaket 1: Bewertung der Umsetzung und Wirkungen des BGG auf Basis einer Dokumenten- und Literaturstudie
Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Planungsinstrumente sowie relevanter Forschungsergebnisse / Berichte zur Umsetzung und Wirkung des BGG.
Arbeitspaket 2: Vertiefende Untersuchung
Auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 sollen durch Einsatz geeigneter wissenschaftlicher Methoden, wie qualitativer oder quantitativer Befragungen, Experteninterviews o. ä. Erkenntnislücken geschlossen und insbesondere die Umsetzung des Disability-Mainstreamings im Sinne des § 1 BGG sowie die mit dem BGG erfolgten institutionellen Änderungen vertieft evaluiert werden. Hierbei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass beispielsweise durch Einbindung der Verbände der Menschen mit Behinderung die Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache direkt in das Forschungsvorhaben eingebunden werden.
Arbeitspaket 3: Handlungsempfehlungen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitspakete 1 und 2 sind Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens sowie Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Maßnahmen zu erarbeiten und begründen. Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angezeigt, können in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen für etwaigen weitergehenden Untersuchungsbedarf herausgearbeitet werden.
Der fertige Schlussbericht soll dem BMAS bis zum 16. Mai 2022 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 1 02.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 453 048,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P 1 02.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Zweckmäßigkeit / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 045-111710
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Zb1-04812-5/34
Bezeichnung des Auftrags:
Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ISG — Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 453 048,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel.: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/07/2021