Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der staatlichen Grundschule in der Schulstraße 4a in 99324 Stadtilm.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 173 700,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterhalts- und Grundreinigung GS und SSH Stadtilm
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90919300 Reinigung von Schulen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Ilm-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der staatlichen Grundschule in der Schulstraße 4a in 99324 Stadtilm.
Reinigungszeiten Montag-Freitag ab 15.30 Uhr, Sporthalle von 22.00 bis 7.30 Uhr. Die Grundreinigung erfolgt 1 x pro Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Glasreinigung der GS und SSH Stadtilm
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90919300 Reinigung von Schulen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Ilm-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Glasreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der staatlichen Grundschule in der Schulstraße 4a in 99324 Stadtilm.
Die Glasreinigung erfolgt 2 x pro Jahr nach Möglichkeit in den Schulferien im Frühjahr und Herbst.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-188157
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung GS und SSH Stadtilm
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Kompaktreinigung Neuhöfer GmbH
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 200,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 596,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Landesverwaltungsamt Referat 250