362032-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 221-36734259
Fax: +49 221-36734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betreuung und Instandhaltung der Medientechnik sowie der Videokonferenzsysteme in den Berliner Liegenschaften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2020_003
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz bzw. erster Dienstsitz befindet sich in Berlin. Im BMFSFJ erfordern die Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie auch die politische Facharbeit (z. B. Durchführung von Fachveranstaltungen und -konferenzen) in hohem Maße medientechnische Unterstützung. Im Hinblick auf die Entwicklung im Social Media Bereich wird die medientechnische Unterstützung für das BMFSFJ noch weiter an Bedeutung gewinnen. Die Dienstgebäude des BMFSFJ sind daher mit entsprechender Medien- und Präsentationstechnik (u. a. Licht, Audio, Video, Infosystem) ausgestattet.
In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle spielt, ist ebenfalls eine reibungslose Nutzung der bestehenden Videokonferenzsyteme unverzichtbar.
Zu erbringen sind daher
Die umfassende, selbstständige und eigenverantwortliche medientechnische Betreuung von Veranstaltungen in den unten genannten Liegenschaften durch 2 Techniker / -innen für Ton, Video und Licht (und weiteren Präsentationstechniken z. B. in Form von Power-Point) sowie von Presseterminen / -konferenzen,
Die umfassende, selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung der Videokonferenztechnik in den Veranstaltungsräumen,
Leistungen der Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) der in der Bestandsliste aufgeführten Medientechnik in den unten genannten Liegenschaften,
Konzeptionell-beratende Unterstützung bei zukünftigen Aus- und Umbauvorhaben der Konferenzbereiche.
Die notwendige vorherige und kontinuierliche Abstimmung mit der Auftraggeberin bleibt davon unberührt. Die Bestandsliste ist nicht abschließend und kann durch zukünftige Anschaffungen noch entsprechend erweitert werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen des/der Auftragnehmers / -in (im Folgenden die Auftragnehmerin)
Medientechnische Betreuung
Kernleistung der Auftragnehmerin ist die umfassende, selbstständige und eigenverantwortliche medientechnische Betreuung von Veranstaltungen und Terminen im Bereich Ton-, Licht-, Video- und unterstützend Bühnentechnik der unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung genannten Liegenschaften. In diesem Zusammenhang sind die Dienstgebäude in der Glinkastraße und am Schöneberger Ufer maßgeblich. Die Liegenschaften am Kapelle-Ufer und in der Taubenstraße sind bedarfsorientiert zu betreuen.
Die Auftragnehmerin stellt für die Glinkastraße 2 Personen mit einer regelmäßigen Anwesenheitsdauer von 40 Stunden die Woche. Für das Schöneberger Ufer ist eine weitere Person mit 20 Stunden die Woche einzuplanen. Die verbindliche Anwesenheit in der Glinkastraße ist von Montag bis Freitag grundsätzlich von 08.00 bis 18.00 Uhr sicherzustellen. Wo hingegen die Anwesenheit am Schöneberger Ufer bedarfsgerecht nach Anforderung der Auftraggeberin zu gewährleisten ist. Sofern veranstaltungsbedingt eine frühere oder spätere Anwesenheit erforderlich ist, ist diese bedarfsorientiert und grundsätzlich im Rahmen des vorgegebenen Arbeitszeitvolumens sicherzustellen. Hierzu wird eine bedarfsentsprechende Flexibilität des eingesetzten Personals erwartet. Für die Liegenschaften Kapelle-Ufer und Taubenstraße wird eine einzelfallbezogene medientechnische Betreuung nach Bedarf durch die genannten Personen realisiert. Sollte es zu einem Mehrbedarf kommen, ist dieser möglichst frühzeitig im Vorfeld mit der Auftraggeberin abzustimmen und entsprechend durch die im Folgenden genannte Objektleitung oder durch zusätzliches Personal zu kompensieren. Kurzfristiger Mehrbedarf ist innerhalb einer Stunde durch die Auftragnehmerin zu realisieren. Der Personaleinsatz sollte entsprechend konstant gewählt und demnach Personalwechsel weitestgehend vermieden werden.
Die medientechnische Betreuung hält kontinuerlichen Kontakt zur Objektleitung, die als Schnittstelle zur Auftraggeberin fungiert. Tätigkeiten, Technik- und Personaleinsatz werden entsprechend abgestimmt oder nach deren Wünschen und Vorstellungen, in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin, eigenständig umgesetzt.
Objektleitung
Neben dem Personal zur medientechnischen Betreuung ist seitens Auftragnehmerin für alle Liegenschaften zusammen eine Person in der Funktion einer Objektleitung zu stellen. Diese fungiert als Bindeglied zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin. Mit einer täglichen Rufbereitschaft von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie Sicherstellung einer ersten Notfallhilfe am Wochenende ist die Objektleitung für grundsätzliche und insbesondere personelle Fragen zuständig. Sie handelt im Sinne der Vorgaben der Auftraggeberin eigeninitiativ, selbständig und proaktiv. Der entsprechende Handlungs- und Entscheidungsrahmen wird im Vorfeld mit der Auftraggeberin abgestimmt, schriftlich dokumentiert und der medientechnischen Betreuung vor Ort im gewissen Maße übertragen. Grundsätzlich stellt die Objektleitung die vertragsgemäße und reibungslose Erfüllung der Aufgaben und Anforderungen sicher.
Im Falle eines Mehrbedarfs oder Vertretungsfalls ist u. a. die Objektleitung im Bereich der medientechnischen Betreuung einzusetzen. Ansonsten besteht für die Objektleitung keine Anwesenheitspflicht in den Liegenschaften.
Instandhaltung Medientechnik
Für den Technikeinsatz in jeder Liegenschaft ist die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung aller Geräte und Verkabelungen gemäß der gesetzlichen Verordnungen und der vorgegebenen Prüfintervalle sowie dem Stand der Technik seitens der Auftragnehmerin zu übernehmen und mit entsprechenden Prüfbetrieben zu koordinieren.
Näheres regelt der unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung genannte Vertrag für Leistungen der Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) der Medientechnik und Videokonferenzanlagen, die in der aktuellen Inventarliste aufgenommen sind bzw. zukünftig angeschafft werden.
Videokonferenzsysteme
Derzeit werden seitens der Auftraggeberin verschiedene Videokonferenzsysteme (VK-Systeme) in den Liegenschaften verwendet. Diese sind je nach Bedarf und Raumsituation mobil oder fest angelegt. Stationäre VK-Systeme werden vom Hersteller CISCO (S-Serie) und AVAYA genutzt. Als mobiles System ist Technik des Herstellers Grandstream im Einsatz. Weiterhin sind im Bestand der Auftraggeberin mobile Mini-VK-Systeme des Herstellers HUAWEI (Typ TE 10), die insbesondere innerhalb der Büroräume verwendet werden. Das VK-System des Hauses ist an das Netzwerk des BMFSFJ sowie in Teilen an das Telekommunikationsnetz angebunden. Letzteres ermöglicht ein Zuschalten von Teilnehmenden auch per Telefon. Auch die Nutzung von virtuellen Konferenzräumen per Streaming über das Internet (z. B. WebEx) ist derzeit gängig und soll kontinuierlich ausgebaut werden. Für die Nutzung von WebEx werden dafür autark zur o. g. VK-Technik und zum Netzwerk des BMFSFJ WebEx Raumsysteme des Herstellers CISCO betrieben.
Für die medientechnische Betreuung ist momentan insbesondere die VK-Nutzung in den Multifunktions- / Veranstaltungsräumen und Besprechungsräumen von Relevanz. Die medientechnische Betreuung übernimmt dann eigenständig die Installation, Betreuung und Wartung der entsprechenden VK-Systeme in Abstimmung mit dem ITK-Service des BMFSFJ.
Es ist dabei beabsichtigt, die bisher mobilen Systeme durch das in anderen Räumen genutzte feste AVAYA-System umzurüsten.
Auch die regulären stationären Videokonferenzräume in den Liegenschaften des BMFSFJ sind je nach Bedarf durch die Auftragnehmerin zu betreuen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem ITK-Service des BMFSFJ.
Konzeptionelle Arbeiten
Im Punkt 3 der Leistungsbeschreibung werden die einzelnen Liegenschaften des BMFSFJ genannt, welche Grundlage dieser Leistungsbeschreibung sind. Um eine umfangreiche medien- und videotechnische Betreuung auf höchstem und modernem Niveau zu realisieren, ist ebenfalls eine konzeptionelle Arbeit der Auftragnehmerin Bestandteil der Leistungsanforderung. Für das Konzept sind derzeit die Liegenschaften Glinkastraße und Schöneberger Ufer von Relevanz. Die Taubenstraße soll auf den Erfahrungen dieser Häuser in den kommenden Jahren konzeptionell erarbeitet werden. Im Rahmen der Angebotserstellung ist bereits ein Konzeptentwurf mit einzureichen. Im Falle eines Zuschlags findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten, Inventur des vorhandenen Materials und Konzeptbesprechung mit der Auftraggeberin statt, auf dessen Basis die Konzepterstellung zu konkretisieren ist.
Für die Erstellung des Konzepts sollen Aspekte wie Nachhaltigkeit, Innovation, Flexibilität, Barrierefreiheit und Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. Die Räumlichkeiten der Liegenschaften sollen für verschiedene Arten von Veranstaltungen entsprechend ausgestaltet werden. Es ist wichtig, dass die eingebaute Technik den aktuellen Standards entspricht und durch weitere mobile Technik zu jeder Zeit erweitert werden kann. Um ein für die Häuser sinnvolles Technik- und veranstaltungsbezogenes Raumnutzungskonzept zu erstellen, soll die medientechnische Betreuung daher frühzeitig in diesen Prozess involviert werden.
In der Glinkastraße befindet sich derzeit das Hauptgebäude des BMFSFJ. Durch Veränderungen in der Auslastung des Gebäudes und auf Grund einer ca. 10 Jahre alten Technik vor Ort, besteht die Notwendigkeit einer Neukonzipierung / (Teil-)Erneuerung dieser. Dazu zählt insbesondere die in den Multifunktions- / Veranstaltungsräumen integrierte und mobile Veranstaltungstechnik. Aus der beigefügten Anlage zur Raumübersicht sind Raumgrößen erkennbar. In diesen findet regelmäßig eine große Varianz an Vernastaltungen statt (Sitzungen, Fachtagungen, Preisverleihungen, Empfänge und Pressekonferenzen) je nach Raum mit bis zu 150 Personen statt. Um den Bedarf dieser diversen Veranstaltungsformate zu bündeln, empfiehlt sich Veranstaltungstechnik, die sehr nutzerfreundlich und flexibel auf diese verschiedenen Bedarfe eingehen kann. Dennoch, wie auch bereits zuvor erläutert, sollte mit Hilfe der Technik eine ansprechende Veranstaltungsatmosphäre geschaffen werden können.
Das Schöneberger Ufer ist seit März 2020 Teil der Liegenschaften des BMFSFJ. Die Liegenschaft verfügt über Besprechungsräume für bis zu 40 Personen, die als Veranstaltungsräume des Ministeriums genutzt werden. In erster Linie beinhaltet dies Sitzungen, kleinere Fachtagungen und Pressekonferenzen. Das Schöneberger Ufer verfügt derzeit über keine Veranstaltungstechnik und -ausstattung im Allgemeinen, sodass nach einer Besichtigung eine Konzeptionierung erfolgen kann.
Die hier stattfindenden Veranstaltungsformate erfordern eine einfachere Ausstattung, da größere Veranstaltungen in den anderen Liegenschaften durchgeführt werden sollen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzepte / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-462979
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2020_003
Bezeichnung des Auftrags:
Betreuung und Instandhaltung der Medientechnik sowie der Videokonferenzsysteme in den Berliner Liegenschaften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gahrens + Battermann GmbH & Co. KG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
— Fragen sind bis zum 28.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter / Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/07/2021