362083-2021 - ErgebnisDeutschland-Niederschönenfeld: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Postanschrift: Abteistraße 21
Ort: Niederschönenfeld
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail: zevest@jv.bayern.de
Fax: +49 9090706999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.justiz.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesjustizverwaltung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justizvollzug

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Telemedizin im bayerischen Justizvollzug
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Erbringung telemedizinischer Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Freistaats Bayern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75231200 Mit Strafvollzug und Rehabilitierung verbundene Dienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Angestrebt wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung telemedizinscher Leistungen für die Justizvollzugsanstalten des Freistaats Bayern. Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige Anstalten, 14 angegliederte Anstalten). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12 000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt.
In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich Inhaftierte, die der ärztlichen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge für Inhaftierte bedürfen. Neben Präsenzärzten sollen hierbei zukünftig auch Ärzte eingesetzt werden, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Datenleitungen als Audio- und Videoschaltung zugeschaltet werden und die im Rahmen der konkreten Arztvorstellung, die durch Anstaltsbedienstete erfolgt, nachgefragten ärztlichen Dienstleistungen (Diagnose und Therapieentscheidung einschließlich der ärztlichen Verordnung oder Überweisung zur weiteren ärztlichen Abklärung) im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung der ärztlichen Dienstleistung aus einer Hand gemäß der Leistungsanforderungen (Vergabeunterlagen) für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 31.8.2023 (mit Verlängerungsoption bis längstens 31.8.2025). Das Leistungsspektrum umfasst - nach näherer Maßgabe der Ausführungen in den Vergabeunterlagen - insbesondere einen allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienst, einen psychiatrischen Bereitschaftsdienst, allgemeinmedizinische Sprechstunden, psychiatrische Arztsprechstunden, psychotherapeutische Leistungen, dermatologische Behandlungen, Behandlungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und den Einsatz digital arbeitender Medizingeräte.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung (Unterkriterien: Verfügbarkeitszeiten - Reaktionszeiten, Einrichtung Sprechstunden - Vorlaufzeiten, feste Zuteilung von Ärztinnen/Ärzten, Einsatz digital arbeitender Medizingeräte, Erfahrung der Ärztinnen/Ärzte im Justizvollzug) / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsbeschreibung enthält hinsichtlich der telemedizinischen psychotherapeutischen Leistungen, dermatologischen Behandlungen und Behandlung im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Optionen. Psychotherapeutische Leistungen werden zunächst in einem Pilotierungszeitraum von 6 Monaten in 2 Justizvollzugsanstalten erprobt und können nachfolgend optional fortgeführt sowie auf weitere Justizvollzugsanstalten ausgedehnt werden. Die Leistungen der Dermatologie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde stehen dem Auftraggeber optional zur Verfügung. Die Entscheidung über die Ausübung des Optionsrechts bestimmt sich insbesondere an der weiteren Etablierung der Telemedizin im bayerischen Justizvollzug. Die nach aktuellem Stand (unverbindlich) dazu getroffenen Annahmen über den Umfang einer Inanspruchnahme sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Bezüglich des Einsatzes digital arbeitender Medizingeräte ist ein Pilotierungszeitraum von 12 Monaten in 2 Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Für den Auftraggeber besteht die Option zur Fortführung der Leistung sowie zur Ausdehnung auf weitere Justizvollzugsanstalten.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 089-229401
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Telemedizin im bayerischen Justizvollzug
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A + Videoclinic GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 è§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Ort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail: zevest@jv.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/07/2021