362217-2021 - ErgebnisDeutschland-Engelskirchen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 136/2021 16/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BergischerAbfallwirtschaftsverband
Postanschrift: Braunswerth 1-3
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail: rg@bavmail.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bavweb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entsorgungslogistikdienstleistungen für die Gemeinde Kürten
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfällen inkl. Verwiege- und Behälteridentifikationssystem am Sammelfahrzeug, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier, die Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen sowie die Abfuhr auf Abruf von sperrigen Grünabfällen. Hinzu kommt die Behälterbewirtschaftung in Form von Ausstattung der Rest- und Bioabfallbehälter mit RFID-Transpondern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 9 999 999 999 999,99 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Kürten
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfällen inkl. Verwiege- und Behälteridentifikationssystem am Sammelfahrzeug, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier, die Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen sowie die Abfuhr auf Abruf von sperrigen Grünabfällen. Hinzu kommt die Behälterbewirtschaftung in Form von Ausstattung der Rest- und Bioabfallbehälter mit RFID-Transpondern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Siehe Vergabeunterlagen / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Dem AG wird das Recht eingeräumt, einmalig während der Leistungszeit den Abfuhrrhythmus für die behältergestützte Bioabfallabfuhr von derzeit 26 Abfuhren pro Jahr (vierzehntägliche Abfuhr) um 8, 10 oder 12 Abfuhren pro Jahr zu erhöhen. Der AN hat dazu im Preisblatt EP für die Abfuhr von Bioabfall für 26 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 34 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 36 Abfuhren pro a und die Abfuhr von Bioabfall für 38 Abfuhren pro a anzugeben. Dieses wird im Rahmen der Angebotsbewertung entsprechend gewichtet.
Ferner wird dem AG das Recht eingeräumt, zusätzlich zu den derzeit eingesetzten MGB 240 auch MGB 120 zur Erfassung von Bioabfall einzusetzen.
Sofern sich der AG entscheidet die behältergestützte Bioabfallabfuhr um zusätzliche Abfuhren zu erhöhen, sind die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der behältergestützten Bioabfallabfuhr ab dem Umstellungszeitpunkt vom AN im Entsorgungsgebiet auch für die zusätzlichen Abfuhren durchzuführen.
Sofern sich der AG entscheiden MGB 120 einzuführen, erstrecken sich die Leistungspflichten des AN hinsichtlich der Bioabfallabfuhr ab dem Einführungszeitpunkt auch auf die MGB 120.
Die Entscheidung des AG, ob er die behältergestützte Bioabfallabfuhr um weitere Abfuhren erhöht oder MGB 120 einsetzt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 6 Monate vor dem geplanten Umstellungszeitpunkt mit.
Zudem hat der AN die Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ anzubieten. Dem AG wird das Recht eingeräumt, wenn die derzeitige karitative Abfuhr durch die Feuerwehr, aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. pandemiebedingt) nicht durchgeführt werden kann, den AN auf Basis der angebotenen Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ mit dieser Leistung zu beauftragen. Die Entscheidung des AG, ob er die „Weihnachtsbaumabfuhr“ vom AN durchführen lässt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abfuhrtermin mit.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 072-183864
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Neuenhaus GmbH
Postanschrift: Cliev 22 - 24
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 999 999 999 999,99 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/07/2021