Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Dem AG wird das Recht eingeräumt, einmalig während der Leistungszeit den Abfuhrrhythmus für die behältergestützte Bioabfallabfuhr von derzeit 26 Abfuhren pro Jahr (vierzehntägliche Abfuhr) um 8, 10 oder 12 Abfuhren pro Jahr zu erhöhen. Der AN hat dazu im Preisblatt EP für die Abfuhr von Bioabfall für 26 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 34 Abfuhren pro a, die Abfuhr von Bioabfall für 36 Abfuhren pro a und die Abfuhr von Bioabfall für 38 Abfuhren pro a anzugeben. Dieses wird im Rahmen der Angebotsbewertung entsprechend gewichtet.
Ferner wird dem AG das Recht eingeräumt, zusätzlich zu den derzeit eingesetzten MGB 240 auch MGB 120 zur Erfassung von Bioabfall einzusetzen.
Sofern sich der AG entscheidet die behältergestützte Bioabfallabfuhr um zusätzliche Abfuhren zu erhöhen, sind die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der behältergestützten Bioabfallabfuhr ab dem Umstellungszeitpunkt vom AN im Entsorgungsgebiet auch für die zusätzlichen Abfuhren durchzuführen.
Sofern sich der AG entscheiden MGB 120 einzuführen, erstrecken sich die Leistungspflichten des AN hinsichtlich der Bioabfallabfuhr ab dem Einführungszeitpunkt auch auf die MGB 120.
Die Entscheidung des AG, ob er die behältergestützte Bioabfallabfuhr um weitere Abfuhren erhöht oder MGB 120 einsetzt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 6 Monate vor dem geplanten Umstellungszeitpunkt mit.
Zudem hat der AN die Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ anzubieten. Dem AG wird das Recht eingeräumt, wenn die derzeitige karitative Abfuhr durch die Feuerwehr, aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. pandemiebedingt) nicht durchgeführt werden kann, den AN auf Basis der angebotenen Optionalposition „Weihnachtsbaumabfuhr“ mit dieser Leistung zu beauftragen. Die Entscheidung des AG, ob er die „Weihnachtsbaumabfuhr“ vom AN durchführen lässt, teilt der AG dem AN jeweils spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abfuhrtermin mit.