362246-2022 - ErgebnisDeutschland-Cottbus: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
OJ S 127/2022 05/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Cottbus
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail: zvm@cottbus.de
Telefon: +49 3556122913
Fax: +49 355612132913
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Cottbus - OV 267-2021 - Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll (Los 1) und Restabfällen (Los 2) ab dem 01.01.2023
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 267-2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Cottbus schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
als Auftraggeber (AG) für die Zeit ab dem 01.01.2023 die Leistungen von
Übernahme, Transport und Verwertung, der ihr überlassenen Abfälle im Sinne von
- Sperrmüll (AVV-Nr. 20 03 07) einerseits sowie
- sonstigen Restabfällen (Gemischten Siedlungsabfällen aus der haushaltsnahen
Sammlung i.S.v. AVV Nr. 20 03 01, Straßenkehricht und anderen Restabfällen, u.a. produktionsspezifischen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die mit Restabfällen thermisch behandelt und energetisch verwertet werden können) andererseits aus.
Die Ausschreibung erfolgt dabei in zwei Losen:
- Los Nr. 1 Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll
- Los Nr. 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Restabfällen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 7 097 040,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Die Übernahme der Abfälle muss erfolgen an einer Übernahmestelle - bei Los 1 (Sperrmüll): in Entfernung von max. 50 km zum Stadtzentrum (Kreuzung Stadtring - Straße der Jugend) - bei Los 2 (Restabfälle): im Gebiet der Stadt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verfügt über keine eigenen Entsorgungskapazitäten
und sichert die Erfüllung dieser abfallwirtschaftlichen Aufgaben
daher über Drittbeauftragungen.
Grundlage der Erfassung und Verwertung der hier relevanten Sperr- und Restabfälle
ist die jeweils geltende Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt (Abfallentsorgungssatzung)
und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
der Stadt (Abfallgebührensatzung). Die derzeit gültigen Satzungen sind auf der
Internetseite der Stadt unter der Adresse https://www.cottbus.de/abfallentsorgung abrufbar.
Auf den Internetseiten der Stadt sind auch zusätzliche Informationen zur Abfallwirtschaft
der Stadt, insbesondere die 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
2019 - 2023 (AWK), einsehbar.
Bislang findet neben der haushaltsnahen Sammlung von Restabfall, Bioabfall und PPK
(tonnengestützt) sowie Schadstoffen in der Stadt auch eine haushaltsnahe Sperrmüllsammlung
(auf Abruf) statt. Elektro- und Elektronikaltgeräte (Großgeräte) und haushaltstypischer
Schrott werden gesondert auf Anforderung abgeholt. Sperrmüll, Elektroaltgeräte
und Schrott können zudem an den drei Wertstoffhöfen der Stadt zu Entsorgungszwecken
übergeben werden (Bringsystem). Für gefährliche Abfälle aus privaten
Haushaltungen sind ebenfalls getrennte Erfassungssysteme etabliert. Leichtverpackungen
werden ebenfalls getrennt gesammelt.
Die hier ausgeschriebenen und zu verwertenden Sperr- und Restabfälle werden im
Zuge von Hol- und Bringsystemen durch Drittbeauftragte der Stadt erfasst. Diese Leistungen
der Erfassung und Beförderung im Stadtgebiet sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Zusammenfassung des Leistungsspektrums beider Lose
Der Auftragnehmer (AN) eines Loses hat die ihm durch den AG übergebenen Abfälle:
- an einer von ihm bereitzustellenden und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung
entsprechenden Übernahmestelle (Entsorgungsanlage bzw. gesonderte
Umladestation in der geforderten Entfernung - bei Los 1: max. 50 km zum
Abfallschwerpunkt der Stadt, bei Los 2 im Stadtgebiet) zu übernehmen und zu verwiegen,
- soweit erforderlich die übernommenen Abfälle zum Zwecke der weiteren Verwertung
zu der / den dafür vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen zu
transportieren,
- die gesetzeskonforme und ordnungsgemäße, möglichst hochwertige Verwertung
der übernommenen Abfälle einschl. Entsorgung, erforderlichenfalls Beseitigung,
von Rest- und Störstoffen jeweils im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen
Anforderungen und dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen.
Die Übernahme der Abfälle hat an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Entsorgungsanlage
oder - falls diese sich nicht in der für das jeweilige Los geforderten Entfernung
befindet - an einer für die jeweiligen Abfallarten geeigneten und genehmigten
gesonderten Umladestation (beides im Folgenden auch als Übernahmestelle bezeichnet)
nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Gegebenenfalls erforderliche
Transporte der Abfälle nach Übernahme der Abfälle bis zu der bzw. den Entsorgungsanlage(
n) hat der AN sicherzustellen.
Für den Betrieb der Übernahmestelle ebenso wie für die Erbringung erforderlicher
Transporte kann er sich dabei auch des Einsatzes von Unterauftragnehmern bedienen.
Den Betrieb der maßgeblichen Verwertungsanlage für die zu übernehmenden Abfälle hat er dagegen selbst zu erbringen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltauswirkungen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 223-587222
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe ALBA Lausitz GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ALBA Lausitz GmbH
Postanschrift: Dissenchener Straße 50
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
E-Mail: marcel.jahn@alba.info
Telefon: +49 355-7508735
Fax: +49 355-7508777
Internet-Adresse: http://www.alba.info
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 194 401,35 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe EEW Energy from Waste GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: EEW Energy from Waste GmbH
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
E-Mail: sebastian.willms@eew-energyfromwaste.com
Telefon: +49 5351182335
Fax: +49 5351182379
Internet-Adresse: http://www.eew-energyfromwaste.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 006 705,88 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRFZ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 331-8661652
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Cottbus
Postanschrift: Neumarkt 5
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: sandra.wegner@cottbus.de
Telefon: +49 3556122913
Fax: +49 355612132913
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2022