362429-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
OJ S 127/2022 05/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: zentralevergabestelle@bmz.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Redaktionelle Dienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z33 O4080-0045/167
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die digitale Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ. Der Auftragnehmer unterstützt das BMZ bei der Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und der Fortentwicklung der digitalen Medien, insbesondere der Website www.bmz.de und der über bmz.de bereitgestellten Sonderformate (insgesamt Webpräsenzen) in struktureller und redaktioneller Hinsicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 530 500,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: 10963 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die digitale Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ. Der Auftragnehmer unterstützt das BMZ bei der Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und Fortentwicklung der digitalen Medien, insbesondere der Website www.bmz.de und der über bmz.de bereitgestellten Sonderformate (insgesamt Webpräsenzen) in struktureller und redaktioneller Hinsicht.
Die redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Hinzu kommt die Erstellung eines digitalen Newsletters sowie die Entwicklung von Online-Quiz-Spielen. Auf Abruf sollen SharePics, Infografiken, kurze Animationen oder einfache Illustrationen für die Social-Media-Kanäle und die Webseite der Auftraggeberin entwickelt werden. Der technische Betrieb (Hosting) und die technische Betreuung (Support) gehören nicht zum Leistungsumfang.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-202043
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z33 O4080-0045/167
Bezeichnung des Auftrags:
Redaktionelle Dienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Redaktionsbüro SINNTHESE - Grabolle Höber Tigges GbR
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 530 500,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h.
unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann
unverzüglich begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach §
161 Abs. 2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der
behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung
der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt
gem. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die
sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren,
einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung, einem wett-bewerblichen Dialog oder einer
Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung
erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf
gem. § 134 Abs. GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2
Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an
die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die
Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer
entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung
des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2022