362545-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Erdgas – Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBurgenlandkreis
E-Mailvergabestelle@blk.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
BeschreibungLieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
Kennung des Verfahrens515d4601-3d0a-4b92-9498-1afda6a02780
Interne KennungE-60/33/2025 (L)
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
BetrugBetrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenSchwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH
BeschreibungLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH
Interne KennungE-60/33/2025 (L) - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit01/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung- indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibungje Handlings-Fee 70 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/07/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=777642
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=777642
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/07/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.
LosLOT-0002
TitelLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH und Mitnetz Gas GmbH
BeschreibungLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH und Mitnetz Gas GmbH
Interne KennungE-60/33/2025 (L) - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit01/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung- indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibungje Handlings-Fee 70 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/07/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=777642
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=777642
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/07/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.
LosLOT-0003
TitelLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 3: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH und Thüringer Energienetze GmbH
BeschreibungLieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 3: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH und Thüringer Energienetze GmbH
Interne KennungE-60/33/2025 (L) - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit01/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung- indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAls Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibungje Handlings-Fee 70 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/07/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=777642
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=777642
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/07/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBurgenlandkreis
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 15084-0000-36
PostanschriftSchönburger Straße 41
StadtNaumburg (Saale)
Postleitzahl06618
Land, Gliederung (NUTS)Burgenlandkreis (DEE08)
LandDeutschland
KontaktpersonRechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@blk.de
Telefon000
Fax+49 3445731755
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummert:0345 514-0
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 514-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5c708382-cf36-49e4-bf0c-04a33c082ce8  -  03
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/06/2025 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung362545-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe107/2025
Datum der Veröffentlichung05/06/2025