Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen „Mandatars des Freistaats Thüringen für Landesbürgschaften“ für die Zeit ab 1. Juli 2022. Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium (TFM).
Das TFM wird durch das Thüringer Haushaltsgesetz (derzeit § 14 Abs. 1 ThürHhG 2022) ermächtigt, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der dort genannten Zwecke zu übernehmen. Im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft übernimmt der Freistaat Thüringen Landesbürgschaften nach den Bestimmungen der „Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)“ vom 03.08.2015 (StAnz. Nr. 36/2015 S. 1490 sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer in StAnz. Nr. 51/2020 S. 1810). Gem. Ziffer 8 des Landesbürgschaftsprogramms beauftragt das TFM einen Mandatar, am Bürgschaftsverfahren nach dem Landesbürgschaftsprogramm mitzuwirken. Dieser soll insbesondere die Anträge auf Landesbürgschaften bearbeiten, die Landesbürgschaften verwalten, die Bürgschaftsausfälle prüfen und die daraus resultierenden Ausfallforderungen verwalten sowie den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten unterstützen.
Die Mandatartätigkeit für das Landesbürgschaftsprogramm ist der Hauptbestandteil des ausgeschriebenen Geschäftsbesorgungsvertrages. In Einzelfällen übernimmt das TFM Gewährleistungen auf Grundlage der Ermächtigungsrahmen des Thüringer Haushaltsgesetzes auch außerhalb des Landesbürgschaftsprogramms. Solche Gewährleistungen sind vom Geschäftsbesorgungsvertrag teilweise mit umfasst.