CPV-Code Hauptteil 71210000 Beratungsdienste von Architekten
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
Magistrat der Stadt Lampertheim
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
DEUTSCHLAND
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Architektenleistungen Leistungsphasen 3 und 4 (optional Leistungsphasen 5 bis 9).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2021Ende: 30/09/2027
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-167429
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Architektenleistungen Neubau Bauhof Lampertheim
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 29/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Konzeptionelle Überarbeitung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Starke untrennbare Verknüpfung zum Hauptauftrag – Trennung nicht möglich.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)