363462-2022 - ErgebnisDeutschland-Schwerin: Bau von weiterführenden Schulen
OJ S 128/2022 06/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Schwerin, FD 40 Bildung und Sport, vertreten durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH als treuhänderische Sanierungsträgerin der Landeshauptstadt Schwerin - c/o Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Eckdrift 43-45
Ort: 19061 Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: submission@swsn.de
Telefon: +49 3856331488
Fax: +49 385633-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swsn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erneuerung Schule Hamburger Allee 126 -Haus 1, Los 18 Ausstattung Fachräume Werken
Referenznummer der Bekanntmachung: 2200089
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45214220 Bau von weiterführenden Schulen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erneuerung Schule Hamburger Allee 126 -Haus 1
Hamburger Allee 126
19063 Schwerin
Los 18 Ausstattung Fachräume Werken
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 331 953,29 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39100000 Möbel, 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen, 39151200 Werkbänke, 39152000 Mobile Bücherregale, 39160000 Schulmöbel, 39162200 Lehrmittel und -geräte, 51135000 Installation von Brennöfen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Schule Am Fernsehturm Hamburger Allee 126 - Haus 1 19063 Schwerin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
- Werkraum für 24 Schüler Grundschule, Werkbänke, Pylonentafel, Materialschränke
- Werkraum für 26 Schüler Realschule, Werkbänke, Pylonentafel, Materialschränke
- Tonbearbeitungsutensilien mit Trocknungsablagen
- Werkzeuge und Ordnungssysteme für Papier.- Holz.- Metallbearbeitung, Keramikbearbeitung
- Lehrerarbeitsplatz mit Unterbau 4 St.
- Deckenwürfel mit Leitungsaufroller und Federantrieb 7 St.
- Tischbohrmaschinen 3 St., Dekupiersägen 2 St., Tellerschleifmaschinenplatz 1 St., Kreissägenarbeitsplatz 1 St.
- Absaugungsanlage 1St.
- Brennofen 1 St.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-173102
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe WEBA Schulausstattung GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: WEBA Schulausstattung GmbH
Postanschrift: Ernst-L.-Edelmann-Straße 6
Ort: Oberzent/ Beerfelden
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64760
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 331 953,29 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRA8
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/07/2022