363566-2023 - ErgebnisDeutschland-Braunschweig: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 116/2023 19/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Postanschrift: Inhoffenstr. 7
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: boris.lueer@helmholtz-hzi.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützung IT-Sicherheit und IT-Dokumentation
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH benötigt im Bereich IT-Sicherheit und IT-Dokumentation fallweise Unterstützung und strebt daher eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH Inhoffenstraße 7 38124 Braunschweig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH benötigt im Bereich IT-Sicherheit und IT-Dokumentation fallweise Unterstützung und strebt daher eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.
Die AN soll die folgenden Aufgaben übernehmen:
1. Ergebnisaufbereitung und Dokumentation
2. Geschäftsprozessbetrachtung Aspekt Informationssicherheit
3. Datenklassifikation nach BSI 200-3
4. Erstellung von IT-Dokumentation
5. Marktrecherche aus Sicht Informationssicherheit
6. Fortschrittsberichte
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachgespräch / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH strebt eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 060-174550
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deloitte GmbH WPG
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: fme AG
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bredex GmbH
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Abschluss eines Rahmenvertrages
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH strebt eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt. Eine Verpflichtung zur Abnahme oder Ausschöpfung des Volumens seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
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2. Termine für die Fachgespräche
Für das Fachgespräch sind ein und eine halbe Stunde vorgesehen. Die Fachgespräche werden voraussichtlich im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 17.05.2023 stattfinden.
Für das Fachgespräch sollen der Projektleiter sowie vorzugsweise das hierfür geplante einzusetzende Personal anwesend sein. Werden zur Erbringung der Leistung weitere Unternehmen im Sinne von Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Eignungsleihe herangezogen, so haben auch hierfür die jeweiligen Ansprechpartner am Fachgespräch teilzunehmen.
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3. Bestandteile der Vergabeunterlagen
3.1 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, auszufüllen zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind:
a) Angebotsschreiben
b) Preisblatt
c) Eigenerklärung Eignung
d) Referenzenvordruck
e) Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien
f) Eigenerklärung RUS-Sanktionen
g) Allgemeine Einkaufsbedingungen HZI
h) Besondere Vertragsbedingungen HZI
i) Datenschutzhinweise HZI
j) Bieterfragen&Konkretisierungen (falls einschlägig)
k) Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
l) Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zu-treffend)
m) Anlage V Datenschutz IT-Sicherheit Vertraulichkeit
n) EVB-IT Vertrag (bitte die hierfür vorgesehenen gelb markierten Felder ausfül-len)
o) Formular AVV (bitte ausfüllen)
p) Antikorruptionsklausel HZI
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3.2 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben:
a) Leistungsbeschreibung
b) Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (dieses Dokument)
c) Anlage Z Vereinbarung zur Zusammenarbeit
d) Systemdokumentation Template
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3.3 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die vom Bieter zusätzlich zu 13.1 einzureichen sind:
a) Nachweis Berufs- /Handelsregistereintragung
b) Nachweis Haftpflichtversicherung
c) Zertifizierungen nach Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz oder TISAX
d) Nachweis zum Ausschluss von Interessenkonflikten
e) TOM’s (deutsch oder englisch) - sind durch den Bieter zu stellen
f) Konzept (siehe Wertungskriterien)
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/06/2023